Siegessäule - Teil 2 der Reihe: Droht dem Berliner (queeren) Kiez das Ende?

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Teil 2 der Reihe: Droht dem Berliner (queeren) Kiez das Ende?


Interview mit Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, über Mietpreise und Bevölkerungsaustausch in den Kiezen

Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins

siegessaeule.de 17.4.2011 – Berlin ist im Städtevergleich immer noch ein Schnäppchen bei den durchschnittlichen Mietpreisen: Zahlt man hier ca. 6 Euro pro Quadratmeter, sind es in München mit 11 Euro fast doppelt so viel. Allerdings gibt es in Berlin ein starkes innerstädtisches Preisgefälle zwischen den Kiezen und sind die durchschnittlichen Einkommen auch niedriger als beispielsweise in München. Doch vor allem für untere Einkommensgruppen wird die Situation am Wohnungsmarkt schwieriger – teuer vermietete oder verkaufte Wohnungen in der Nachbarschaft  treiben für alle die Preise hoch. 

Herr Wild, wie sieht die allgemeine Mietpreisentwicklung in Berlin aus?
Reiner Wild: Seit 2007 stellen wir eine sehr deutliche Anspannung am Berliner Wohnungsmarkt fest. Insbesondere bei Neuvermietungen haben wir einen deutlichen Anstieg. Bei neuen Mietverträgen kann inzwischen deutlich mehr verlangt werden als in bestehenden Mietverhältnissen. Die Differenz beträgt in machen Bezirken wie zum Beispiel Kreuzberg bis zu 30 Prozent. Diese hochpreisigen Neuvermietungen wirken sich aber auch auf die bestehenden Mietpreise aus, da sie in den Mietspiegel eingehen, der die allgemeine Preisentwicklung abbildet. Die Mietbelastung steigt daher, weil die Einkommen nur geringfügig oder gar nicht steigen.

Das heißt, die neue, teure Wohnung nebenan macht meine auch teurer.
Mittelfristig schon. Man muss allerdings hinzufügen, dass es insbesondere unter denen, die neu nach Berlin kommen, einen nicht unerheblichen Teil gibt, die diese hohen Mieten auch zahlen können. Wer sich also heute innerhalb des S-Bahnringes etwa für eine Altbauwohnung bewirbt, muss im Großteil der Kieze damit rechnen, wieder an einem Wettbewerb teilnehmen zu müssen, bei dem am Ende der erfolgreich zum Mietvertrag kommt, der am meisten bezahlen kann. So ist inzwischen wieder das übliche Verfahren am Markt in den dynamischen Quartieren.

Gibt es schon Entmischungsbewegung, verlassen Bürger ihren Kiez, weil sie ihn sich nicht mehr leisten können?
Wir haben in Berlin noch in vielen Bezirken noch eine Mischung, auch wenn die Trennung in arme und reiche Wohnviertel seit Jahren zunimmt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung betreibt das sogenannte „Monitoring Soziale Stadtentwicklung“, das untersucht, wie sich die Quartiere entwickeln. Das Ergebnis ist eindeutig, die Polarisierung von Arm und Reich hat sehr stark zugenommen. Momentan wächst dieser Trend zwar nicht mehr so stark, bleibt aber auf einem hohen Niveau. Die Entwicklung hatte zur Folge, dass es immer mehr Quartiere gibt, in denen sich Haushalte mit geringen Einkommen zusammenfinden, die aus anderen Quartieren auch wegen hoher Mietzahlungsforderungen kommen. Eine Verdrängung der unteren Einkommensschichten findet statt.

Was könnte der Senat tun, um so eine Entmischung nach Einkommen aufzuhalten?
Für diese Probleme brauchen wir vor allem eine Mietendeckelung bei Neuvermietungen, um zu verhindern, dass die hohen Neuvermietungspreise die Preise allgemein beeinflussen. Auch durch Modernisierungen steigt das Mietniveau, auch hier brauchen wir eine Kappung.

Warum setzt der Senat das nicht um?
Die Mietrechtsänderung müsste über eine bundesgesetzliche Regelung umgesetzt werden. Bei der Neuvermietungsobergrenze wird es viel politischen Widerstand geben, weil dieses Instrument in Deutschland seit drei Jahrzehnten nicht mehr bekannt ist. Leider ist nicht damit zu rechnen, dass die derzeitige Bundesregierung für diese Probleme kein Änderungsbedarf sieht, im Gegenteil das Mietrecht soll in diesem Jahr zu Lasten der Mieter verändert werden. Das Land Berlin hat einen Antrag zur Mietendämpfung in den Bundesrat eingebracht, für den er aber in den Bundesländern nicht besonders wirbt. Der Antrag ist ein erster Schritt, trifft aber auch noch nicht die Vorstellungen des Mietervereins. Unsere Kritik am Senat ist, dass das Land Berlin viel mehr für den Antrag tun müsste, zum Beispiel durch eine Zusammenarbeit mit anderen Städten und Ländern. Aber da passiert im Grunde gar nichts.

In Hamburg gibt es immerhin ein Wohnraumschutzgesetz, dass die Zweckentfremdung von Wohnraum als Gewerberaum untersagt. Warum nicht in Berlin?
Das ist die zweite Ebene, die des Landesrechts. Die Hamburger haben mit dem Wohnraumschutzgesetz eine Regelung gefunden, die Zweckentfremdung von Wohnraum für Gewerbe verbietet und spekulativen Leerstand untersagt. Das ist sicherlich auch für Berlin interessant, auch wenn die Phase, in der in hohem Maße aus Wohnraum Gewerberaum wurde, eigentlich vorbei ist. Aber man könnte damit das schwierige Problem der Ferienwohnungen in Angriff nehmen und spekulativen Wohnungsleerstand untersagen. Das Hamburger Wohnraumschutzgesetz wäre auch für Berlin sinnvoll.

Und warum wird das Hamburger Modell in Berlin nicht umgesetzt?
Die Senatsverwaltung möchte sich in Berlin in erster Linie wirtschaftsfreundlich gerieren. Beim Thema Begrenzung der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnungen verweist der Senat auf den negativen Aspekt, den das auf den Tourismus hätte. Ich glaube aber nicht, dass der Tourismus gestört würde, wenn wir möglicherweise aus den 10.000 vorhandenen Ferienwohnungen 1.000 oder 2.000 machen. Die Touristen würden dennoch kommen und dann eben in die unterbelegten Hotels gehen. Die haben eine durchschnittliche Belegungsquote von 50 Prozent.

Ein weiteres Problem ist die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.
Grundsätzlich gilt ja bei einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ein besonderer Schutz des Mieters, da er bei der Umwandlung und anschließendem Verkauf der Wohnung vom Rausschmiss bedroht ist, wenn der Käufer selbst einziehen will. Das Bundesgesetz sieht daher eine Sperrfrist von 3 Jahren vor, in der dem Vermieter nicht aufgrund von Eigenbedarf gekündigt werden kann. In Berlin ist diese Frist seit 2004 auf 7 Jahre verlängert worden, allerdings nur für Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichhain-Kreuzberg.
Diese besondere Regelung läuft dieses Jahr zum 31.August aus. Wir warten seit geraumer Zeit, dass der Senat die Regelung verlängert. 2004 herrschten im Berliner Wohnungsmarkt im Vergleich zu heute noch paradiesische Zustände. Der Senat müsste mit der heutigen Entwicklung am Wohnungsmarkt die Sperrfrist noch erweitern – der Bundesgesetzgeber sieht bis zu 10 Jahre vor. Unsere Forderung ist, die Schutzfrist auf 10 Jahre zu erweitern und sie auch für größere Teile der Stadt gelten zu lassen.

Das würde allerdings noch nicht unbedingt dafür sorgen, dass sich auch Menschen mit geringeren Einkommen die Quartiere leisten können, in denen sie leben möchten ...
Der Bürgermeister hat mal gesagt, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Wohnung in Prenzlauer Berg gäbe. Das ist natürlich einerseits richtig, andererseits ist es zynisch. Denn die Frage muss ja lauten, wie kann dafür sorgen, dass möglichst viele Mieter in Ihrem Quartier wohnen bleiben bzw. einen Wohnort ihrer Wahl auswählen können. Durch die fortschreitende Aufteilung der Gesellschaft in Arm und Reich geht das ohnehin nur begrenzt. Für Quartiere wie zum Beispiel in Schöneberg die Gegend um die Martin-Luther-Straße und die Fuggerstraße ginge dies über Landesrecht nur mit Hilfe einer sogenannten „Sozialen Erhaltungsverordnung“, die der Bezirk aufstellen könnte. Damit könnte bei Baumaßnahmen wie zum Beispiel teuren Gebäudemodernisierungen ein Verdrängungsschutz versucht werden. Vor Erlass einer solchen Verordnung muss der Bezirk aber untersuchen, ob die Voraussetzungen dafür überhaupt vorliegen. Vom Senat aber werden wir im Moment dafür keine Hilfe erwarten können.
Interview: Christian Mentz

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