Siegessäule - Transsexualität weiterhin psychische Störung

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Transspecial 08/09

Transsexualität weiterhin psychische Störung


Neues Transsexuellengesetz bringt nur geringfügige Änderungen

© geralt/pixelio.de

SIS 2.7. – Der Bundestag hat Ende Juni eine geringfügige Änderung des deutschen Transsexuellengesetzes (TSG) verabschiedet. Demnach können Verheiratete künftig ihre Ehe auch dann weiterführen, wenn einer der Gatten das Geschlecht rechtlich ändern lässt. Die Korrektur geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2008 zurück.
Die obersten Richter in Karlsruhe hatten den Gesetzgeber aufgefordert, diese Lücke im TSG zu schließen, übrigens mit der Begründung, dass die Ehe einen besonderen Schutz im Grundgesetz genießt und eine Personenstandsänderung kein Grund sei, eine Ehe zu annullieren.
Politisch ist die Reform eine Minimallösung. Entsprechend enttäuscht äußerten sich Homo- und Transverbände zu der Reform des TSG, das in der Kompetenz des Innenministeriums liegt. „Für die Betroffenen ist die Untätigkeit des Bundesinnenministers ein Schlag ins Gesicht“, sagt Renate Rampf vom LSVD. Nach wie vor fehle es an allen Ecken und Enden. So gilt Transexualität in Deutschland nach wie vor als psychische Störung und fordert der Gesetzgeber im Falle einer Personenstandsänderung den Nachweis einer dauerhaften Fortpflanzungsunfähigkeit: Transmänner und Transfrauen müssen sich einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen, was einer Zwangskastration gleichkommt. Problematisch gestaltet sich für Trans* auch nach wie vor der Eintrag, die Änderung oder auch Löschung des Vornamens beim Standesamt.
Ob und wann das veraltete Transsexuellengesetz noch einmal grundlegend reformiert wird, bleibt offen. Im Gesetzesantrag des Bundsinnenministeriums steht immerhin geschrieben, dass es kommenden Legislativen vorbehalten bleibt, nachzubessern. Auf dem Transgenialen CSD in Berlin forderten etliche Transgender hingegen die komplette Streichung des Gesetzes. Julia Ehrt von TrIQ sagte im Berliner Tagesspiegel, dass das Gesetz dem Prinzip des selbstbestimmten Menschen widerspreche (hier zum Interview). (sisa)


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