Siegessäule - Schwullesbische Küsse im Homomahnmal

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Schwullesbische Küsse im Homomahnmal


Am 26. Januar wurde der neue Film der Öffentlichkeit übergeben

siegessaeule.de 27.1. – Die offizielle Übergabe des Films fand gestern am „Ort der Information” des Holocaust-Mahnmals statt. Der neue Film zeigt neben schwulen nun auch lesbische Küsse. Eigentliches Thema des Films ist jedoch das „Beobachtet-Werden“: Gezeigt werden öffentliche Situationen, denn ein schwuler oder lesbischer Kuss ist nach wie vor nichts Alltägliches, sondern kann auch „heute noch gefährlich sein“, wie Günter Dworek (LSVD) während seiner Rede zur Filmübergabe sagte. Das Gefühl des „Beobachtet-Werdens“ dürften die meisten Schwulen und Lesben kennen, wenn sie in der Öffentlichkeit Küsse austauschen.

Der Film hat auch leichte, humorvolle Elemente, ruft aber auch ungute Gefühle hervor. Die Türspion-Perspektive auf ein küssendes Männer-Paar vermittelt eine Denunziations-Atmosphäre. Oder das lesbische Paar, das den Kuss in der U-Bahn ängstlich unterbricht, um erleichtert weiterzumachen, als eine nicht bedrohliche, sondern gutmütig wirkende Person den U-Bahn-Wagon betritt. Wie hätten die Küssenden reagiert, wenn weniger freundliche Zeitgenossen die Bahn betreten hätten? 

Eine weitere Rednerin bei der Filmübergabe war die lesbische Bundesverfassungsrichterin Professor Dr. Susanne Baer. Sie erinnerte in ihrer Rede daran, dass Recht nicht nur in einem juristischen Sinne verstanden und eingefordert werden dürfe, denn auch die Juristen des nationalsozialistischen Deutschland hätten „Recht gesprochen”:  Juristisches Recht könne also Unrecht werden. Es brauche daher einer „Menschenrechtskultur in der Zivilgesellschaft“, so Baer, die den substanziellen Kern des Rechts tiefer als in Gesetzesbüchern verankert. Mit Verweis auf den Paragraphen 175, der erst 1994 aufgehoben wurde,  sagte sie, dass das NS-Recht auch in der Bundesrepublik einen „langen Schatten“ geworfen habe.

Susanne Baer ging auch noch einmal auf die Auseinandersetzung ein zwischen GegnerInnen und BefürworterInnen des lesbischen Kusses im Homomahnmal. Es sei die Frage, ob Gedenken rein historisch und selbstbezüglich sei oder ob aus der Erinnerung eine gegenwärtige und zukünftige Verantwortung erwachse. Zu dem Vorwurf der „Beliebigkeit” des Gedenkens, die durch den lesbischen Kuss entstehe, sagte sie, dass „genau dieser Beliebigkeits-Vorwurf im Jahr 2000 es verhindert habe, dass das Merkmal sexuelle Identität in den Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen wurde“.

Im Anschluss an die Reden wurden am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen Kränze niedergelgt. Der neue Film ist online auf stiftung-denkmal.dezu sehen.
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