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HIV
Droht der Staatsanwalt im Schlafzimmer?
Der Rechtsanwalt Jacob Hösl im Interview über die rechtlichen Pflichten von HIV-Positiven
Jacob Hösl, 48, ist Rechtsanwalt und hat sich mit der Rechtsprechung zu HIV und Aids beschäftigt
siegessaeule.de im August
SIS: Häufig wird vermutet, bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr zwischen HIV-Positiven und HIV-Negativen begehe der Positive eine gefährliche Körperverletzung. Ist das so richtig?
Hösl: Nein, so einfach ist es nicht. Strafrechtliche Verantwortung und damit Ahndung setzt vorwerfbares Verhalten voraus. Wer seine Infektion nicht kennt, hat keine hinreichend konkrete Vorstellung davon, gegebenenfalls Dritte zu gefährden.
Wird von HIV-Positiven, die von der Infektion wissen, vor dem Sex immer ein Outing verlangt? Der HIV-Positive muss durch sein Verhalten zum Ausdruck bringen, dass er eine Gefährdung des anderen nicht billigt. In der Regel läuft dies auf die Verwendung von Kondomen hinaus. Es wurde aber auch gerichtlich entschieden, dass jemand, der stabil für mindestens sechs Monate mit der HI-Viruslast unter der Nachweisgrenze liegt und bei dem nicht weitere sexuell übertragbare Erkrankungen vorliegen, die die Übertragungswahrscheinlichkeit erhöhen, ebenfalls straffrei ausgeht, selbst wenn er es dem Partner nicht gesagt hat.
Und von HIV-Negativen? Rechtlich betrachtet wird vom HIV-Negativen nichts verlangt. Das ist gerade das Problem. Dem Negativen wird durch die rechtliche Verfolgung von Positiven suggeriert, er sei für das Geschehen nicht verantwortlich. Es besteht der Irrtum, dass die Drohung mit dem Strafrecht ein Schutz vor der Infektion darstellt.
Aus Ihrer Sicht: In welchem Fall sollte das Recht tatsächlich greifen? Ich habe früher einmal die Auffassung vertreten, dass es Fälle gibt, die rechtlich geahndet werden sollten. Fälle, bei denen Vertrauenssituationen geschaffen oder ausgenutzt wurden und sich der oder die Negative keiner Infektionsgefahr bewusst werden konnte. Wenn man diese Fälle liest, wird einem schon mulmig. Allerdings wird ausgeblendet, in welcher Situation sich der Positive befindet, welchen Ängsten er ausgesetzt ist und weshalb er zu Verschweigen und Lügen greift. Vor diesem Hintergrund komme ich mehr und mehr zu der Überzeugung, dass die rechtliche Ahndung solcher Vorgänge nicht angemessen ist. Ich würde mir wünschen, wir hätten in unserer Gesellschaft andere Formen, solche Ereignisse aufzuarbeiten.
Was raten Sie HIV-Positiven? Die HIV-Infektion bedeutet noch lange nicht, dass man die Staatsanwaltschaft im Schlafzimmer hat. Klare Kommunikation mit einem potentiellen Sexualpartner ist immer hilfreich. Dabei habe ich vor allem Kontaktportale im Auge. Viele Positive meinen, wenn jemand bei „Safer Sex“ „nach Absprache“ oder „keine Angaben“ schreibt, würde dies bedeuten, der andere sei ebenfalls positiv oder ihm sei egal, ob der Sexualpartner HIV-positiv sei. Dies ist aber keinesfalls so. Wer die medizinischen Bedingungen erfüllt, unter denen eine HIV-Infektion als ausgeschlossen erachtet werden kann, kann sich nach wie vor einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen, weil viele Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter die medizinischen Tatsachen nicht kennen. Wer durchgehend „Safer Sex“ macht, kann sich im Grund auf der sicheren Seite sehen.
Interview: Tobias Sauer
Jacob Hösl, 48, ist Rechtsanwalt in Köln. Er hat sich unter anderem spezialisiert im Bereich Strafverteidigung. Im Auftrag der Deutschen Aids-Hilfe hat der Anwalt im Jahr 2010 eine Fallsammlung angelegt, in der er die bisher in Deutschland ergangenen Urteile in Bezug auf HIV zusammengefasst hat. Die Urteile können auf hier auf der Homepage der Deutschen Aidshilfe eingesehen werden
hier zum Download des HIV Specials in der August-Printausgabe der Siegessäule
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