Politik

Kein Verbot der Konversionstherapien von Homo-Heilern

16. Juli 2014

Ende Juni hatten die Grünen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um Bürgerinnen und Bürger stärker vor Pseudotherapien durch Homo-Heiler zu schützen. Unter anderen berief man sich auf einen Bericht des ARD-Magazins Panorama. Informiert wurde dort über Ärzte, die Homosexualität durch Therapie für behandelbar halten und solche Maßnahmen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Krankenkassen in Rechnung stellen. Zu den Organisationen, die in Deutschland sogenannte Konversionstherapien anbieten und empfehlen, gehören laut den Grünen unter anderem das Weiße Kreuz, Leo e. V., der Bund katholischer Ärzte oder das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft.

Die Bundesregierung wurde aufgefordert, solche Behandlungen wegen der damit verbundenen möglichen Schäden für Patientinnen und Patienten zu sanktionieren bzw. zu verbieten. In der Antwort der schwarz-roten Koalition hieß es hingegen, dass die Bewertung von Behandlungsverfahren der wissenschaftlichen Fachöffentlichkeit und den medizinischen Fachgesellschaften überlassen bleiben müsse. „Werden fragwürdige Therapien angeboten, die geeignet sind, Patientinnen und Patienten zu schädigen, sind die Ärztekammern oder Approbationsbehörden gefordert, im Einzelfall berufsrechtliche Schritte einzuleiten.“ Volker Beck, der innenpolitische Sprecher der Grünen gab dazu bekannt: „Bei den so genannten Homo-Heilern scheint die Bundesregierung blind und taub zu sein. Sie tut so, als hätte es bislang keine Recherchen und Enthüllungen über diese Scharlatane gegeben. (...) Auch nimmt sie die Stimmen aus der Ärzteschaft, die deren Ahndung empfehlen, nicht ernst.“ Immerhin sieht man es als Erfolg, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Thema Konversionstherapien in einer für 2015 geplanten Broschüre aufnehmen will. Beck betonte aber, dass man bei der Forderung bleibe „das Anbieten und die Durchführung von solchen Pseudotherapien bei Kindern und Jugendlichen zu verbieten. Sie müssen vor den schädlichen Nebenwirkungen geschützt werden. Das ist Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes.“

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