Politik

Volles Adoptionsrecht für Lesben und Schwule in Österreich

14. Jan. 2015
© Mia Brucheisen

Eigentlich ist unser Nachbarland nicht gerade bekannt für einen besonders fortschrittlichen Umgang mit Homosexualität. So wurde erst vor wenigen Tagen bekannt, dass ein lesbisches Paar das bekannte Wiener Kaffeehaus „Prückel“ verlassen musste, nachdem es sich einen Kuss auf den Mund gegeben hatte. Für den morgigen Freitag haben mehrere Initiativen zu einem Kiss-In aufgerufen.

Jetzt aber hat sich in Österreich eine homopolitische Sensation angekündigt: Spätestens ab dem 1. Januar 2016 wird es homosexuellen Paaren möglich sein, gemeinsam Kinder zu adoptieren. Die bisherige Regelung der auch in Deutschland geltenden Sukzessivadoption hat der Verfassungsgerichtshof heute für ungültig erklärt. Das 2013 verabschiedete Gesetz besagt, dass in homosexuellen Partnerschaften lediglich das bereits vorhandene Kind des Partners adoptiert werden kann.

Der Verfassungsgerichtspräsident begründete die Aufhebung dieses gesetzlichen Modells damit, „dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung gibt“. Als Basis für diese Rechtsauslegung dient Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Familien- und Privatleben begründet. Bis Ende des Jahres muss das österreichische Parlament nun ein neues Gesetz verabschieden.

Cécile Balbous, Obfrau der Homosexuellen Initiative Wien begrüßt das heutige Urteil ausdrücklich: „Damit fällt eine der letzten großen rechtlichen Diskriminierungen von Lesben und Schwulen und eine unserer zentralsten Forderungen wird erfüllt. Besonders erfreulich ist die ausführliche Begründung durch den Verfassungsgerichtshof, der dem grundsätzlichen  Bedenken widerspricht, dass es dem Kindeswohl abträglich sei, wenn es mit gleichgeschlechtlichen PartnerInnen aufwachse.”

Auch der LSVD hat sofort reagiert: „Die Bundesregierung sollte das österreichische Urteil zum Anlass nehmen, das deutsche Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner nun endlich ebenfalls zu beseitigen.“

Daniel Segal

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