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Abschiebung statt Asyl trotz Verfolgung in Uganda?

7. Juli 2015 Malte Göbel

Deutschland will eine Lesbe und einen Schwulen nach Uganda abschieben. Ihnen drohe dort keine Gefahr. Die beiden erzählen aber anderes. Eine Kampagne fordert nun, dass Kyabangi (35) und Sekulima (30) (deren Nachnamen aus Sicherheitsgründen nicht genannt werden) in Deutschland bleiben dürfen.

Kyabangi lebt in der ugandischen Hauptstadt Kampala in einer versteckten Beziehung mit einer Frau. Als es herauskommt, wird diese auf offener Straße getötet. Kyabangi wagt allein einen Neuanfang – zurück in ihr Heimatdorf 80 Kilometer von Kampala entfernt kann sie nicht, dort droht ihr die Zwangsehe mit einem Mann. Sie macht einen Kiosk auf, findet eine neue Freundin. Doch dann werden in ihrem Viertel Steckbriefe mit ihrem Bild plakatiert, ihr Laden geht in Flammen auf – und sie flüchtet.

Sekulima arbeitet als Manager bei einer Firma für medizinisches Equipment. Eines Tages kommt die fristlose Kündigung, ohne Abfindung: Sein Chef hat erfahren, dass er schwul ist. Wenig später lauern ihm Schläger auf, verletzen ihn schwer. Er traut sich nicht ins Krankenhaus. „Dann hätte ich doch alles erklären müssen“, erklärt er der Münchener Abendzeitung (http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.homosexuelle-in-uganda-bedroht-und-verfolgt-ich-will-mich-nicht-verstecken.4d1ba03a-0389-4a31-9b25-a895f503e11d.html). Dann greifen ihn Jugendliche mit einem Messer an. „Verschwinde von hier, du Tier“, bedrohen sie ihn. Er fürchtet um sein Leben. Und flieht.

Uganda gilt als eines der gefährlichsten Länder für Schwule und Lesben weltweit. 2013 wollte Präsident Yoweri Museveni Homosexualität gesetzlich mit dem Tod bestrafen. Es sah auch eine Anzeigepflicht vor: Wer Lesben und Schwule kennt und nicht verrät, sollte ebenfalls bestraft werden. 2014 kippte Ugandas Verfassungsgericht das Gesetz – allerdings nur wegen eines Formfehlers.

Gleichgeschlechtlicher Sex ist in Uganda weiterhin illegal, wobei die Gesetze nicht oft angewendet werden. Tatsächlich urteilte der Europäische Gerichtshof 2013, dass eine Kriminalisierung von Homosexualität an sich keinen Asylgrund darstelle. Als verfolgt gilt nur, wer nachweislich behördlicher Diskriminierung sowie physischer, psychischer oder sexueller Gewalt ausgesetzt ist.

Und es gibt auch andere Geschichten aus Uganda: Im Februar erschien erstmals „Bombastic“, ein kostenloses Magazin für Lesben und Schwule in einer Auflage von 15.000 Stück (http://www.siegessaeule.de/no_cache/newscomments/article/1729-bombastic-ist-das-neue-magazin-fuer-ugandas-lgbt-szene.html). Doch noch immer leben offen lesbische oder schwule Menschen gefährlich. Die Öffentlichkeit in Uganda steht Lesben und Schwulen immer feindseliger gegenüber, angestachelt von religiösen Hardlinern und Eiferern, die Homosexualität als „unafrikanisch“ verteufeln.

Kyabangi und Sekulima sollen trotzdem abgeschoben werden. Ganz akut ist es bei Kyabangi. „Das Bayrische Verwaltungsgericht hat ihr nicht geglaubt, dass ihr Gefahr droht“, erzählt Rita Braaz von der Lesben-Beratungsstelle Letra in München. „Individuelle, nur der Klägerin drohende Gefahren liegen nicht vor“, heißt es im Bescheid, mit dem Kyabangis Asylantrag abgelehnt wurde. Das Gericht bemängelt, dass Kyabangi nicht stringent von ihrer Verfolgung berichten konnte. „Sie ist traumatisiert von den Vorkommnissen. Natürlich ist es schwer, in einem fremden Land vor einer Kommission darüber zu sprechen“, sagt Braaz. Sie ist überzeugt, dass sich Kyabangi ihre Geschichte nicht ausgedacht hat.

Mit einer Petition fordern Unterstützer_innen das Bleiberecht für Kyabangi und Sekulima.

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