Politik

Deutschlands Blockadehaltung soll beendet werden

24. Juli 2015

Am 23. Juli wurde ein Appell gestartet, der sich gegen die ablehnende Haltung der Bundesregierung zu einem europaweiten Diskriminierungsschutz richtet

Mehr als 40 Verbände und nicht staatliche Organisationen, darunter Amnesty International, Transgender Europe und der LSVD, haben am 23. Juli einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung gestartet. Darin wird sie aufgefordert ihre Blockadehaltung gegenüber dem Entwurf einer neuen EU-Gleichbehandlungsrichtlinie zu beenden, in der u. a. der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung, Religion, sexueller Identität oder Alter auf das Zivilrecht ausgedehnt werden soll. So könnten zum Beispiel Menschen, denen aufgrund ihrer sexuellen Identität ein Restaurantbesuch oder ein Hotelzimmer verweigert wird, europaweit die Möglichkeit bekommen, sich rechtlich dagegen zu wehren. Im Januar dieses Jahres hatte zum Beispiel der Fall eines lesbischen Paares mediale Aufmerksamkeit erregt, die sich im Café Prückel in Wien geküsst hatten und daraufhin des Lokales verwiesen wurden. Das Vorgehen der Wirtin konnte gesetzlich nicht geahndet werden, denn ein zivilrechtlicher Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung besteht in Österreich nicht.

Derzeit sind 27 von 28 EU-Mitgliedstaaten bereit über die Richtlinie zu verhandeln. Allerdings wäre dafür Einstimmigkeit notwendig. Allein Deutschland sperrt sich und das mittlerweile seit 2008, als die Direktive von einer Kommission vorgestellt wurde. Im Appell wird betont, dass die grundlegend ablehnende Haltung der Bundesregierung rational nicht nachvollziehbar sei. Die Richtlinie würde für viele Menschen in Europa einen Schutz vor Diskriminierung ermöglichen, den die BürgerInnen in Deutschland aufgrund des seit 2006 bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) längst besitzen. Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die die Initiative koordiniert, wären dementsprechend die Auswirkungen für Deutschland bzw. der Umsetzungsbedarf vergleichsweise gering. Die Bundesregierung begründet ihr Verhalten vor allem mit dem Subsidiaritätsprinzip, dem die Maxime zugrundeliegt, dass die Mitgliedsstaaten so viel wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich regeln sollen.

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