Ehrengrab für Hilde Radusch

Am Dienstag beschloss der Senat 17 neue Ehrengräber, unter anderem für die Frauenrechtlerin und lesbische Aktivistin Hildegard Radusch (1903–1994)
Mit einem Ehrengrab werden Menschen geehrt „die zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin erbracht oder sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht haben“. Insgesamt gibt es nun in Berlin 667 Ehrengräber, 66 davon sind für Frauen. Die Finanzierung der Grabpflege wird durch den Senat gesichert. Von den am Dienstag beschlossenen 17 neuen Ehrengräbern, sind vier Frauen zugedacht. Neben der DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Boley, Willy Brandts Ehefrau Rut Brandt und der ehemaligen Schulsenatorin Hanna-Renate Laurien wird nun auch die 1994 verstorbene Hilde Radusch mit einem Ehrengrab geehrt.
Die Frauenrechtlerin wurde aufgrund ihrer politschen Arbeit und ihrer Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei Deutschlands im Jahr 1933 für einige Monate im Frauengefängnis Barnimstraße inhaftiert. Um einer weiteren Inhaftierung im Jahr 1944 zu entgehen, tauchte sie mit ihrer Lebensgefährtin Else „Eddy“ Klopsch in Prieros in der Niederlausitz unter, wo sie fast verhungerte. Nach Kriegsende kehrten sie nach Berlin zurück und betrieben einen Trödelladen. Auch nach dem Tod ihrer Lebensgefährten war Radusch weiter frauenrechtlich aktiv.
2012 wurden drei ihr gewidmete Gedenktafeln in Schöneberg aufgestellt. Mit ihnen soll an der Eisenacher Ecke Winterfeldtstraße der in der NS-Zeit verfolgten Frau gedacht werden. Mit dem Beschluss für das Ehrengrab ist nun die Finanzierung der Pflege der Grabstätte auf dem Alten St.-Matthäus-Kirchhof für die nächsten 20 Jahre gesichert.
Foto: Wolfgang Schindler, Quelle: Wikimedia Commons, CC-BY-SA 4.0, bearbeitet von Christina Reinthal
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