Politik

Paragraf 175: Verurteilte Männer sollen entschädigt werden

22. Okt. 2016
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)

Der Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175 wurde am Freitag vorgelegt

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat am Freitag einen Referentenentwurf vorgelegt zur Rehabiliterung der Opfer des Paragrafen 175. Die Urteile, mit denen Männer und männliche Jugendliche über 14 Jahren in der Bundesrepublik und der DDR für einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Sex bestraft wurden, sollen aufgehoben werden. Auf Antrag steht den Betroffenen auch eine individuelle Entschädigung zu. 3.000 Euro pro aufgehobenes Urteil werden bezahlt. Darüber hinaus erhalten Opfer 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr erlittenen Freiheitsentzugs.

Das Bundesjustizministerium rechnet damit, dass in den kommenden fünf Jahren ungefähr 5.000 Anträge auf Entschädigung gestellt werden und für den Bund Kosten in der Höhe von 30 Millionen Euro entstehen. In der Bundesrepublik sind Schätzungen zufolge von 1949 bis zur Aufhebung des Paragrafen im Jahr 1994 rund 65.000 Menschen verurteilt worden.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios ist zudem eine Kollektiventschädigung geplant, um auch Verantwortung für verurteilte, aber mittlerweile verstorbene Betroffene zu übernehmen. Demnach könnte der Bund im kommenden Jahr etwa 500.000 Euro an die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zahlen, die einer gesellschaftlichen Diskriminierung von LGBTIs in Deutschland entgegenwirken will.

Der Entwurf soll nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Ein Zeitplan liegt bisher noch nicht vor. Die große Koalition hatte aber  bereits angekündigt, die Rehabilitierung zügig umzusetzen. Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), erklärte dazu in einer Pressemitteilung:

„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt nachdrücklich, dass der Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der Opfer antihomosexueller Strafgesetze in Deutschland in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gegeben hat. Jetzt muss die Regierung zügig beraten, damit das Vorhaben dieses Jahr noch auf die Schiene gesetzt wird. Die Opfer der menschenrechtswidrigen Verfolgung von Homosexualität warten schon viel zu lange darauf, dass ihnen endlich Gerechtigkeit widerfährt. Der LSVD wird den Gesetzentwurf genau prüfen. Die Entschädigung muss einen gerechten Ausgleich dafür bieten, dass die Betroffenen durch die staatliche Verfolgung oft in ihrer bürgerlichen und beruflichen Existenz für ihr ganzes Leben geschädigt wurden.“

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