Keine vollständige Gleichbehandlung im Berliner Beamtenrecht

Was für ein Wortungetüm: Die „Gleichbehandlung von eingetragenen Lebensparternschaften im Beamtenbesoldungsgesetz“ ist nicht vollständig und diskriminiert daher schwul und lesbisch verpartnerte BeamtInnen in Berlin. Darum geht es: Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte im Juni 2012 entschieden, dass die Ungleichbehandlung von verheirateten und verpartnerten Beamten beim Familienzuschlag gegen die Verfassung verstößt. Außerdem hatte das BVG dem Gesetzgeber vorgeschrieben, den Verfassungsverstoß auch rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 01.08.2001 durch Nachzahlungen zu korrigieren.
Das bedeutet, dass verpartnerte BeamtInnen theoretisch eine Nachzahlung für den Zeitraum bis 2001 (Einführung Eingetragene Lebenspartnerschaft) für den Familienzuschlag beantragen können. Der CDU-SPD-Senat in Berlin möchte aber nur ab 2003 nachzahlen – in diesem Jahr lief die Frist einer EU-Vorgabe zur Gleichstellung ab. Während in vielen anderen Bundesländern ohne Bedingungen bis 2001 nachgezahlt wird, will Berlin das nur, wenn die betroffenen Paare in den Jahren 2001-2003 ihre Ansprüche geltend gemacht haben. 2001 war allerdings kaum absehbar, dass es 13 Jahre später eine Nachzahlung geben könnte.
Klaus Lederer, rechtspolitischer Sprecher (DIE LINKE), und Thomas Birk, queerpolitischer Sprecher (Bündnis 90/Die Grünen) erklären gemeinsam: „Gleichstellung muss auch gewollt werden. Rot-Schwarz will sie nicht, Rot-Schwarz diskriminiert. So hat die Gesetzesänderung nicht mal mehr Symbolwert. Einmal mehr erweist sich das Versprechen im Koalitionsvertrag, »konsequent die rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi‐ und Intersexuellen und transsexuellen Menschen vorantreiben und jegliche Form von Homo‐ und Transphobie aktiv bekämpfen« zu wollen, als ein Lippenbekenntnis auf geduldigem Papier.“
Christian Mentz