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Riskante Lage für Samenspender
Für Regenbogenfamilien gibt es immer noch Gesetzeslücken – besonders die rechtliche Situation für Samenspender ist schwierig
© Dieter Schütz/pixelio.de
siegessaeule.de 9.4. – Kann ein Samenspender auf Unterhalt für das entstandene Kind verklagt werden? Durchaus. Der Trend zu Regenbogenfamilien ist deutlich – und oft schließen die Beteiligten einen Vertrag ab, um sich für den Fall von späteren Meinungsverschiedenheiten abzusichern. Doch ein solcher Vertrag kann ungültig werden. Ein Samenspender muss dann für das von ihm gezeugte Kind Unterhalt zahlen – auch wenn er vorher mit den Müttern schriftlich anderes ausgemacht hat.
Grund dafür ist eine Gesetzeslücke: Gemäß Familienrecht geht Kindeswohl vor. Der vorherige Vertrag ist ungültig. „Wir haben es hier mit einer unsicheren rechtlichen Situation zu tun, unter der sowohl Väter als auch Mütter leiden“, erklärt der Notar und Rechtsanwalt Dirk Siegfried aus Schöneberg. Denn denkbar ist auch der umgekehrte Fall, dass der Samenspender gegen den Willen der Mütter – anders als vorher abgesprochen – eine aktivere Vaterrolle spielen will. Schon seit Jahrzehnten fordern Juristen und Mediziner, den Fall einer Samenspende rechtlich abzusichern – bisher vergebens.
Bei einer Stiefkindadoption ist der Papa völlig raus – diese dauert allerdings
Klare Verhältnisse schafft derzeit nur eine Stiefkindadoption, wie sie seit 2005 möglich ist: Wenn ein Paar mit eingetragener Lebenspartnerschaft ein Kind bekommt, kann die Komutter mit ausdrücklicher Zustimmung der leiblichen Mutter und des Samenspenders das Kind nach der Geburt adoptieren. Der Spender des Samens hat nach erfolgter Adoption keine weiteren Rechte – aber auch keine Pflichten wie Unterhalt. Bei Lesben und Schwulen läuft das dennoch anders als bei unverheirateten Heteros. Siegfried dazu: „Da dauert es mindestens ein halbes Jahr, bis eine Adoption vom Familiengericht unter Beteiligung des Jugendamtes bewilligt wird.“
Aber auch hier tut sich was. Im März hat der Berliner Senat eine Bundesratsinitiative beschlossen, die lesbischen Paaren zu den gleichen Rechten wie Heteropaaren verhelfen soll. Die Komutter soll automatisch anerkannt werden – sodass keine Unterhaltsansprüche an den Samenspender entstehen.
Aber im Augenblick? Muss jetzt jeder Samenspender mit einer Klage auf Unterhalt rechnen? „Wir versuchen in solchen Situationen, über einen Ausgleich zwischen leiblicher Mutter, Komutter und Vater zu beraten. Aber solange die Gesetze schlecht sind, gibt es wenige rechtliche Möglichkeiten“, sagt Constanze Körner, Projektleiterin Regenbogenfamilien beim Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD). Wobei das nur einen kleinen Teil der Fälle betrifft: Es gibt auch Väter, die sich aktiv an der Erziehung ihres Kindes beteiligen möchten und sich des Unterhaltsanspruches bewusst sind.
Hermann Nilson/mag
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