Siegessäule - Schwebezustand: die Zeit bis zur Stiefkindadoption

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Schwebezustand: die Zeit bis zur Stiefkindadoption


Die Stiefkindadoption ist ein zäher Prozess. Christina Reinthals persönlicher Kommentar über rechtliche und emotionale Leerläufe

© Susanne Reinthal

siegessaeule.de 18.11.2011 – Bei uns ging es vergleichsweise schnell: Drei Monate dauerte das Prozedere der Stiefkindadoption. Überraschend feierlich war das Gefühl, als wir endlich ganz offiziell verkündet bekamen, dass meine Frau unseren Sohn adoptiert hat. Erst jetzt wurde uns so richtig bewusst, dass wir uns 14 Monate in einem unangenehmen Schwebezustand befunden hatten. Neun Monate Schwangerschaft, zwei Monate, bis die Stiefkindadoption beantragt werden durfte, und dann noch die Bearbeitungszeit des Gerichts. Eine lange Zeit, in der außer unserem Gefühl nichts wirklich belegte, dass meine Frau für unser Kind die Verantwortung trägt. Eine lange Zeit, in der wir uns im Fall der Fälle auf eine nicht unerhebliche Menge Wohlwollen hätten verlassen müssen, wenn es darum gegangen wäre, als Eltern anerkannt zu werden.

Langer Weg zur Elternschaft

Und natürlich verursacht es Bauchgrummeln, dass bei uns gerichtlich festgelegt werden musste, was alle anderen ganz ohne großes Trara bekommen: Schließlich gilt in einer Ehe automatisch der Ehemann als Vater, selbst dann, wenn er nicht der biologische Vater ist – zum Beispiel bei einer künstlichen Befruchtung mit Samen aus der Samenbank. Außerdem kann jede unverheiratete Frau schon vor der Geburt mit jedem x-beliebigen Mann eine Vaterschaftsanerkennung durchführen. Da interessiert es niemanden, ob er nun der biologische Vater ist und in welchen Verhältnissen er lebt. Da gibt es keine Hausbesuche vom Jugendamt und auch gerichtliche Beschlüsse sind nicht notwendig.

Scheinbar gut überlegt – so das Urteil vom Jugendamt

Bei uns hingegen ist das anders: „Ja, also ich habe jetzt nicht den Eindruck, dass Sie sich das nicht gut überlegt hätten“, sagten sowohl die Frau vom Jugendamt bei ihrem Besuch in unserer Wohnung als auch der Richter bei der Anhörung. Als ob es für uns Lesben beim Kinderkriegen nicht schon genügend Hürden gäbe, deren Überwindung ohne Überlegung nur schwer möglich ist, wird also noch weit über ein Jahr nach der Zeugung eines Kindes geprüft, ob wir es uns richtig überlegt haben – ein seltsamer Zeitpunkt. Und das alles „zum Wohle des Kindes“, wie es immer so schön heißt. Ich bin überzeugt, dass es weder den Eltern noch dem Kind wohltut, derart lange im rechtsleeren Raum zu schweben.

Siegessäule-Redakteurin Christina Reinthal hat mit ihrer Frau einen gemeinsamen Sohn. Auf siegessaeule.de ist sie verantwortlich für die Rubrik „Queer Family“

Mehr zum Thema: Interview mit dem Rechtsanwalt und Notar Dirk Siegfried ab 22.11. hier auf siegessaeule.de/queer family

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