Gedenken

Lesben im Nationalsozialismus: „Auch weibliche Homosexualität galt als ‚entartet‘“

3. Jan. 2018
Claudia Schoppmann ist Historikerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin © Privatarchiv/ Dr. Anna Hájková

Der Streit um das Gedenken an lesbische Opfer des NS-Regimes ist wieder neu in Fahrt gekommen. Wurden Lesben verfolgt? – Wir sprachen zum Thema mit der Historikerin Claudia Schoppmann

Etwa eine Autostunde von Berlin entfernt liegt die Gedenkstätte Ravensbrück: das ehemals größte Frauenkonzentrationslager im NS-Staat. Um ein Gedenkzeichen für lesbische Insassinnen dreht sich ein nun schon jahrzehntelang währender Streit.
Alle Anträge, ein solches Zeichen auf dem Gelände zu installieren, hat die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten bisher abgelehnt. Begründet wurde dies mit dem Fehlen einer systematischen strafrechtlichen Verfolgung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus (SIEGESSÄULE berichtete).

Ende November traf sich nun erneut der Beirat der Stiftung, um über die jüngsten Anträge zu beraten. Weitere Gespräche wurden angekündigt.

Anlässlich der wieder aufgenommenen Diskussion sprachen wir mit der Historikerin Claudia Schoppmann. Sie forscht zu Lebensläufen lesbischer Frauen im Nationalsozialismus und ist eine der wenigen ExpertInnen zum Thema

Frau Schoppmann, zur Frage, wie es Lesben in der NS- Zeit erging, ist bislang wenig bekannt. Warum eigentlich? Zum einen gibt so gut wie keine Selbstzeugnisse lesbischer Frauen. Die ablehnende Haltung der Mehrheitsgesellschaft in puncto Homosexualität endete ja nicht automatisch mit dem Kriegsende und die fortgesetzte Kriminalisierung von Schwulen strahlte auch auf Frauen aus. Als ich Mitte der 1980er nach Zeitzeuginnen zu suchen begann, lebten damals schon viele nicht mehr. Andere fürchteten Nachteile oder scheuten schmerzhafte Erinnerungen. Außerdem gab es für Lesben, anders als für Schwule, die nach dem Paragrafen 175 verfolgt wurden, keinen eindeutigen Straftatbestand. Wer nicht „aneckte“, hat auch keine Spuren in Akten hinterlassen. Und nach wie vor ist es schwierig, Forschungsprojekte finanziert zu bekommen. Gerade hat etwa Carola Gerlach, auf der Seite "Rosawinkel/Kulturring", Ergebnisse ihrer jahrelangen Recherchen im Landesarchiv Berlin publiziert, die sie rein ehrenamtlich betrieben hat.

Die Diskussion, wie lesbischen Opfern des Nationalsozialismus gedacht werden soll, hängt eng mit der Frage nach dem Verfolgungsbegriff zusammen. Der ehemalige Sprecher des LSVD, Alexander Zinn, behauptete zum Beispiel, mit einem Gedenkzeichen für lesbische Frauen würde die „Legende einer Lesbenverfolgung“ geschaffen. Dies sei historisch falsch. Was meinen Sie zu der Debatte? Wurden lesbische Frauen verfolgt? Es gab im NS-Staat, wie gesagt, keine strafrechtliche Verfolgung weiblicher Homosexualität per se. Anders war es in Österreich: Da galt der Paragraf 129, der „Unzucht mit einer Person desselben Geschlechts“ kriminalisierte. Der wurde auch nach dem „Anschluss“ Österreichs 1938 auf Frauen angewandt, allerdings in einem sehr viel geringeren Maß als auf Männer. Der Paragraf 175 sollte ja auch der Einschüchterung und Abschreckung dienen. Innerhalb der NS-Führungsriege gab es durchaus Stimmen, die verlangten, das Gesetz auf lesbische Handlungen auszudehnen. Dazu ist es aber nicht mehr gekommen. Aufgrund der unterschiedlichen Stellung im „Dritten Reich“, in dem Frauen eine untergeordnete Rolle spielten, hielt man es offenbar nicht für nötig, auch sie auf diese Weise einzuschüchtern. Man glaubte, sie auf andere Weise disziplinieren zu können.

Das heißt, auch weibliche Homosexualität war im NS-Staat unerwünscht, galt aber als weniger „gefährlich“? Genau. Nach 1933 wurde die lesbische Subkultur, das heißt die Vereinigungen und Lokale, die in einigen Großstädten während der Weimarer Republik existierten, aufgelöst bzw. geschlossen, Zeitschriften durften nicht weiter erscheinen. Es gab zwar teilweise noch inoffizielle Treffpunkte, aber wenn jemand dort hinging, bestand die Gefahr einer Festnahme aufgrund einer Razzia. Je nach offizieller Formulierung hieß es, Homosexualität, auch die weibliche, verstoße gegen das „gesunde Volksempfinden“ oder gelte als „Entartung“. Es wurde aber eben nicht strafrechtlich dagegen vorgegangen. Das schützte Frauen allerdings nicht davor, denunziert zu werden, wenn sie in der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz auffielen – und dann auch in die Mühlen der Verfolgungsbehörden zu geraten. Wenn in Strafverfahren zu anderen Delikten ihr Lesbischsein bekannt wurde, konnte sich dies strafverschärfend auswirken.

Zumindest ein paar Lebensläufe lesbischer Frauen zu dieser Zeit sind ja dokumentiert. Sie haben diese Geschichten untersucht und festgestellt, dass oft mehrere Gründe für eine Verfolgung ineinanderspielten...
Ja. Als Beispiel möchte ich Elsa Conrad nennen, zu der ich gerade recherchiere. In den 20er-Jahren leitete sie verschiedene Damenclubs in Berlin, darunter den exclusiven Club Mali und Igel. 1935 wurde sie von ihrer Untermieterin angezeigt und dann beschuldigt, Hitler und andere Nazigrößen beleidigt zu haben. Das Sondergericht Berlin verurteilte sie nach dem sogenannten Heimtückegesetz zu 15 Monaten Haft. Kaum entlassen, verhängte die Gestapo Schutzhaft gegen Conrad, die sie bis 1938 im Frauen-KZ Moringen verbüßte. Es war wohl die Kombination aus angeblicher Verleumdung der Regierung, ihrer Bekanntheit als lesbische Geschäftsfrau sowie ihrer jüdischen Abstammung, die zu ihrer Inhaftierung geführt hat. Ein anderes Beispiel zeigt Repressionsformen, ohne dass es zu einer Festnahme kam: Zwei Arbeiterinnen lebten in Friedrichshain zusammen und wurden 1940 von einer Nachbarin denunziert, weil diese „verdächtige Geräusche sexueller Natur“ gehört habe. Das hat die Nachbarin dem Blockwart gemeldet und der hat eine Anzeige bei der Gestapo gemacht. Die Frauen wurden in der „Homo-Kartei“ registriert und von der Gestapo gezwungen auseinanderzuziehen.

Inwiefern wirkten sich diese verschiedenen Formen von Repression auf das Leben lesbischer Frauen aus? Lesben waren ja auch damals keine homogene Gruppe. Wer sich unauffällig verhielt und anpasste, konnte durch die Zeit kommen, ohne mit einer Behörde in Konflikt zu geraten – vorausgesetzt, man war nicht aus anderen Gründen bedroht. Dies galt besonders für Jüdinnen. Eine absolute Sicherheit gab es aber allgemein nicht. Die Gefahr, z. B. als „männlich“ aussehende Frau, denunziert zu werden, darf man nicht unterschätzen. Hilde Radusch, eine lesbische Kommunistin, hat etwa geschrieben, aus Angst vor Festnahmen habe sie lesbische Treffpunkte nicht mehr aufgesucht und war jahrelang isoliert. Andere gingen Scheinehen mit Männern ein. Ein selbstbestimmtes Leben war unter diesen Umständen kaum möglich.

Was halten Sie persönlich von dem Anliegen, auf dem Gelände des ehemaligen KZs Ravensbrück ein Gedenkzeichen für lesbische Frauen zu errichten? Man kann davon ausgehen, dass sich in Ravensbrück – ab 1939 das größte Frauen-KZ im NS-Staat mit über 130.000 Insassinnen – auch lesbische Frauen befanden. Selbst wenn die sich damals vielleicht nicht so bezeichnet haben. Natürlich finde ich es legitim, auf dem Gelände der heutigen Gedenkstätte an Frauen zu erinnern, die aus welchen Gründen auch immer dort inhaftiert und lesbisch waren.

Was ist so wichtig an einem Gedenkzeichen? Es macht die Situation und das Leid lesbischer Frauen zu dieser Zeit sichtbar, das lange nicht thematisiert wurde.

Interview: Franziska Schulteß

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