Ehe für alle

Anmeldung für Eheschließungen und Umwandlung von Lebenspartnerschaften ab jetzt möglich

27. Juli 2017
CSD 2017 © Brigitte Dummer

Laut Bundesinnenministerium können gleichgeschlechtliche Paare die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft oder eine neue Eheschließung bereits jetzt beim Standesamt anmelden und gegebenenfalls einen Termin für die Zeit nach Inkraftreten des Gesetzes vereinbaren. Darauf wies der LSVD gestern in seinem Online-Newsletter hin. Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass das Eheöffnungsgesetz am 28.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 01.10.2017 in Kraft treten wird.

Zuständig ist das Standesamt, an dem einer der Lebenspartner bzw. eine der Lebenspartnerinnen den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sofern dieser im Inland nicht vorhanden ist, ist die Anmeldung für eine Umwandlung oder Eheschließung bei jedem beliebigen Standesamt möglich.

Bei der Anmeldung für eine Eheschließung müssen Identität, Namensführung, Familienstand und Wohnsitz nachgewiesen werden. Bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist dies nicht mehr nötig, weil die Daten bereits vor der Begründung der Lebenspartnerschaft geprüft wurden.

Weitere Informationen zur Ehe für alle gibt es im LSVD-Ratgeber!

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