trans* Eltern

Wegen Einstufung als „Mutter": Trans Vater legt Verfassungsbeschwerde ein

19. Okt. 2017

Ein Berliner trans Mann wehrt sich gegen seine Einstufung als „Mutter" des von ihm geborenen Kindes und möchte dagegen eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Er will für sein Kind eine Geburtsurkunde erstreiten, die der Lebensrealität von trans* Eltern entspricht. Das gab die Bundesvereinigung Trans* e. V. gestern bekannt.

Der Klageführer galt nach seiner Transition ab 2011, laut Beschluss des Amtsgerichts, als Mann. Nach Absetzung der männlichen Hormone wurde die Person schwanger durch Samenspende und bekam 2013 ein Kind. Die Eintragung ins Geburtenregister löste dann den nun laufenden Rechtsstreit aus. Der Klagende wollte als Vater eingetragen werden, und zwar unter seinem männlichen Vornamen. Dies wurde ihm vom Standesamt verweigert. Dagegen ging der trans Mann gerichtlich vor. Bislang ist er in allen drei Instanzen gescheitert: beim Amtsgericht Schöneberg, dem Kammergericht Berlin undim September auch beim Bundesgerichtshof. Der hatte beschlossen, dass ein trans* Mann, der ein Kind gebiert, rechtlich als Mutter seines Kindes gilt, und dass demnach auch der ehemalige, weibliche Vorname in die Geburtsurkunde eingetragen werden solle.

Dem Urteil des BGH liegt eine Vorschrift im Transsexuellengesetz zugrunde, wonach gegenüber den Kindern von Transsexuellen das ursprünglich zugeschriebene Geschlecht gültig bleibt. Aus der Mutter eines Kindes wird also nach der Geschlechtsangleichung nicht „automatisch“ ein rechtlicher Vater, und somit besteht kein Recht auf eingetragene Vaterschaft. Der rechtliche Status als Vater und Mutter sei „untereinander nicht beliebig austauschbar“.

In der gestrigen Presseerklärung der Bundesvereinigung Trans* sagt Sascha Rewald von der AG Elternschaft: „Kinder mit transgeschlechtlichen Eltern müssen in allen Lebensbereichen, wie Kindergarten, Schule und Freizeit, vor Diskriminierung geschützt werden. Dazu zählt, dass sie Geburtsurkunden besitzen, die ihrer Lebensrealität entsprechen. Bei der aktuellen Regelung wird eine Person mit weiblichem Vornamen als ‚Mutter‘ eingetragen, die rechtlich nicht mehr existiert. Das damit verbundene ständige Outing hat Irritationen bis zu rechtlichen Problemen zur Folge, z.B. beim Reisen oder Abholen des Kindes in der Kita. Im Sinne des Kindeswohls müssen Männer, die ein Kind geboren haben, daher rechtlich als Väter anerkannt und mit ihren männlichen Vornamen registriert werden. Das Bundesverfassungsgericht ist nun aufgefordert, die gesetzlichen Hürden zur Anerkennung von trans* Eltern abzubauen.“

bv-trans.de

FH

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