Ausschluss vom Bewerbungsverfahren

Transphobie bei der Bundespolizei?

10. Juli 2018 Christian Arnold
Joshua Bohling, LGBTI-Ansprechpartner bei der Bundespolizei, (li.) und Jens Schobranski, Sprecher der Bundespolizeidirektion Berlin

Offenbar werden trans* Menschen bei der Bundespolizei systematisch diskriminiert. Doch die Faktenlage ist kompliziert: Christian Arnold hat versucht, der Sache auf den Grund zu gehen

An Polizist*innen im Vollzugsdienst werden erhöhte Anforderungen an die körperliche, geistige und seelische Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit gestellt. Auch die Anwendung körperlichen Zwangs oder der Gebrauch von Schusswaffen gehören dazu. Die Beamt*innen müssen zu jeder Zeit und an jedem Ort einsetzbar sein. Daher unterliegt das Bewerbungsverfahren der Bundespolizei strengen Richtlinien, denen trans* Menschen angeblich nicht gerecht werden.

Auf eine Anfrage von SIEGESSÄULE bezüglich der Diensttauglichkeit von trans* Personen antwortete das Bundespolizeipräsidium Anfang Juni, dass bei Bewerber*innen das „Hormonsystem“ intakt sein müsse. „Transgender brauchen nach operativer Geschlechtsangleichung eine lebenslange Hormonersatztherapie, um körperlich und psychisch gesund zu bleiben.“ Sie befänden sich „dauerhaft in hormoneller Instabilität“.

Nach medizinischen Erkenntnissen sei die „Wahrscheinlichkeit von psychischen Störungen gegenüber dem Normalkollektiv deutlich erhöht“. Dazu sei noch nicht hinreichend erforscht, wie sich die lebenslange Medikamentengabe auf die psychische Belastbarkeit auswirke: „Daher nimmt der Dienstherr bei unklarer Kenntnis der Nebenwirkungen davon Abstand, Bewerber einzustellen, wenn vor der Einstellung feststeht, dass sie dauerhaft auf die Einnahme von derartigen Medikamenten angewiesen sind“, heißt es in dem Antwortschreiben.

Aber den Nachweis zu erbringen, dass trans* Personen prinzipiell den Anforderungen nicht gewachsen sind, dürfte dem Dienstherrn schwerfallen. In der Vorschrift PDV 300 sind die Gründe aufgelistet, die zum Ausschluss vom Polizeidienst führen können. Doch nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln von 2017, das sich auf das Bundesverfassungsgericht beruft, ist es nicht mehr zulässig, durch einen in der PDV 300 genannten körperlichen Zustand auf eine generelle Leistungsschwäche oder die vorzeitige Dienstunfähigkeit zu schließen. Vielmehr ist der Dienstherr nun aufgefordert, dies in jedem konkreten Fall nachzuweisen.

„Funktionierende Hoden“

SIEGESSÄULE liegt allerdings ein Schreiben aus dem letzten Jahr vor, in dem eine angestrebte Geschlechtsangleichung als Ausschluss vom weiteren Bewerbungsverfahren angegeben wurde. Darin heißt es: „Ihre Transsexualität … ist zwar kein Problem für den späteren Berufsweg, jedoch sind Sie so lange als polizeidienstuntauglich zu beurteilen, bis die Transition abgeschlossen ist. Das gilt im Prinzip auch für jede laufende hormonelle Behandlung.“ Da nach einer kompletten Geschlechtsangleichung, samt Entnahme der Eierstöcke oder Hoden, jedoch eine lebenslange hormonelle Behandlung notwendig ist, wird die „Transition“ im Sinne dieses Schreibens niemals vollkommen abgeschlossen sein. Der letzte Satz kann also nur mit Unwissenheit entschuldigt werden: „Wir freuen uns auf Ihre spätere Bewerbung.“

Verwirrend ist auch ein angeblich in der PDV 300 enthaltener Absatz, der Anfang März bereits in den Medien aufgegriffen wurde: So muss ein männlicher Bewerber mindestens einen funktionierenden Hoden vorweisen können, um als diensttauglich anerkannt zu werden. Mit dieser Vorgabe würden trans* Männer ausgeschlossen werden. Hierzu liegen SIEGESSÄULE jedoch widersprüchliche Angaben vor. Laut Bundespolizeipräsidium wären Passagen über „nicht funktionsfähige Hoden“ oder eine „nicht funktionsfähige Gebärmutter“ in der „derzeitig gültigen Fassung von 2012 so nicht enthalten.“

Das Berliner Abgeordnetenhaus antwortete hingegen auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) bezüglich der PDV 300 im Februar 2018 folgendermaßen: „Nach Nr. 10.3.1 der bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschrift 300 zur ,Ärztliche(n) Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit’ schließt der Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden die Polizeidiensttauglichkeit bei Bewerbern aus.“ Da die PDV 300 eine Verschlusssache ist, konnten wir das Dokument nicht einsehen. Somit können wir auch nicht abschließend prüfen, welche der Aussagen zutrifft.

Interview unter Aufsicht

Das Präsidium der Bundespolizei zeigte sich bei unserer Recherche nicht besonders kooperativ. Eine Stellungnahme zur PDV 300 bekamen wir erst nach einigen Wochen und mehrfacher Nachfrage. Ein Interview mit Joshua Bohling, einem LGBTI-Ansprechpartner der Bundespolizei, wurde kurz vor der Veröffentlichung gesperrt. Nach zwei Monaten durften wir in den Räumlichkeiten der Polizeidirektion Berlin ein neues Interview mit derselben Person führen. Unter Aufsicht.

Joshua ist ein trans* Mann, der bei der Bundespolizei als Trainer arbeitet. Mit seiner Transidentität geht er offen um. Er berichtet von einem selbstverständlichen und lockeren Umgang mit seinen Kolleg*innen. Joshua hat seine Geschlechtsidentität erst nach der Verbeamtung operativ angleichen lassen. Daher gab es für ihn keine Probleme. Mit im Raum befindet sich der Sprecher der Bundespolizeidirektion Berlin, Jens Schobranski. Er begründet die Schwierigkeiten mit der Textfreigabe folgendermaßen: Da die PDV 300 bundesweit und somit auch für die Polizeien der Länder gilt, haben weder die Polizeidirektion Berlin noch Joshua die Befugnis, über den Entwicklungsstand dieser Bundesangelegenheit zu berichten.

Auch wenn Joshua selbst von keiner transphoben Begebenheit bei der Polizei berichten kann, meint er, dass trans Männer es tendenziell leichter haben, akzeptiert zu werden. In einem Fall ließ sich eine Kollegin nach ihrer Angleichung auf ein anderes Revier versetzen, da sie es selbst nicht fertigbrachte, mit ihren Kolleg*innen zusammenzuarbeiten, die sie noch als Mann wahrgenommen haben.

Obwohl die Stimmung während des Interviews gut ist, scheinen die Antworten von Joshua nicht mehr so frei und vorsichtiger formuliert als noch in unserem ersten Gespräch. Grund für die Anwesenheit des Polizeisprechers sei der persönliche Schutz von Joshua, denn viele Menschen erzählten zu viel in Interviews, auch über private Sachen, und würden sich dadurch in unangenehme Situationen bringen.

Nach den von uns gemachten Erfahrungen mit der Bundespolizei scheint aber vor allem eines klar: Es bedarf einer umfassenden Überarbeitung der PDV 300, mehr Transparenz gegenüber den Medien und eines anderen Umgangs mit trans* Personen, die das Präsidium vom „Normalkollektiv“ unterscheidet und ins Abseits stellt.

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