Aktion

Für einen selbstbestimmten dritten Geschlechtseintrag: 42.000 Unterschriften überreicht

26. Nov. 2018
© BVT*

Über 42.000 Menschen haben sich in einer Petition für einen selbstbestimmten dritten Geschlechtseintrag ausgesprochen. Die Unterschriften wurden am Montag an Marc Henrichmann (CDU/CSU) und Elisabeth Kaiser (SPD) übergeben – stellvertretend für alle Abgeordneten im Innenausschuss des Bundestags, der diese Woche nochmals über das Gesetz zur sogenannten „Dritten Option“ beraten soll.

Die Aktion fand im Rahmen der Kampagne „Gleiches Recht für jedes Geschlecht – Geschlechtervielfalt und Selbstbestimmung jetzt!“ der Bundesvereinigung Trans* e. V. (BVT*) statt. Auf der Wiese vor dem Bundestag fanden sich am Vormittag um die zwanzig UnterstützerInnen ein und unterstrichen die Forderungen der Online-Petition mit Redebeiträgen und Transparenten.

Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 muss der Gesetzgeber, neben den Optionen „männlich“ und „weiblich“, eine weitere Möglichkeit schaffen, das Geschlecht eintragen zu lassen – oder aber, auf eine Registrierung des Geschlechts ganz verzichten. Bis zum Jahresende hat die Bundesregierung noch Zeit, das Personenstandsrecht neu zu regeln.

Unter Federführung des Innenministeriums wurde bereits ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser räumt die Bezeichnung „divers“ als dritte Option ein – jedoch nur für Personen, die mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass bei ihnen eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. Unter diesem Begriff werden Diagnosen zusammengefasst, bei denen körperliche Kennzeichen wie Chromosomen, Keindrüsen oder Genitalien keine „eindeutige Zuordnung zu männlich oder weiblich“ zulassen. Nicht-binäre (trans*) Personen sowie inter* Personen, die die medizinischen Kriterien nicht erfüllen, bleiben davon ausgeschlossen. 

Der Entscheidung des Verfassungsgerichts werde der Gesetzesentwurf nicht gerecht, so die Bundesvereinigung Trans* in ihrer Petition. Denn durch die Einschränkung auf einen bestimmten Personenkreis würden auch mit dem neuen Gesetz die Grundrechte von Menschen verletzt, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen. 

LGBTI-Verbände hoffen deshalb, dass sich das Blatt bis zum Jahresende nochmal wenden könnte. In einer ersten Stellungnahme vom Oktober legte der Bundesrat keine Einwände gegen den Vorschlag des Innenministeriums ein. Bei einer vorangegangenen Debatte im Bundestag hatten sich Abgeordnete, auch von SPD und CDU/CSU, allerdings durchaus kritisch zu dem Gesetzesentwurf geäußert.

Alternative Entwürfe, die die Regierung aufgreifen könnte, liegen vor: etwa veröffentlichte das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Stellungnahme zum Gesetz. Darin wird dazu geraten, einen dritten Geschlechtseintrag für alle, ohne Attestpflicht und andere Einschränkungen, und auf der Basis von Selbstbestimmung zu schaffen.

fs

Link zur Petition

Bundesvereinigung Trans* e. V.

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