Politik

Verbot von „Homo-Heilung“ geplant: Tausend Fälle pro Jahr in Deutschland!

11. Juni 2019
v.l.n.r.: Martin Burgi, Jens Spahn, Jörg Litwinschuh-Barthel, Peer Briken

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte heute an, ein Gesetz zum Verbot von „Konversionstherapien“ noch in diesem Jahr auf den Weg bringen zu wollen

Sogenannte „Konversionstherapien“, bei denen Menschen von ihrer Homosexualität „geheilt“ werden sollen, müssen in Deutschland möglichst rasch verboten werden. Dafür hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf einer heutigen Pressekonferenz ausgesprochen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf solle noch vor Jahresende erstellt werden.

Gravierende psychische Folgen

„Homosexualität ist keine Krankheit und damit auch nicht behandlungsbedürftig. Die fälschlicherweise Therapien genannten Interventionen können gravierende psychische und auch gesundheitliche Folgen für den Einzelnen haben und in einer Gesellschaft ein Klima von Diskriminierung mitbefördern,” begründete Spahn die aktuellen Bestrebungen für ein Verbot.

Pro Jahr gebe es um die tausend Fälle solcher „Therapie“-Versuche in Deutschland. Damit sei das Problem „viel stärker als bisher angenommen”, erklärte Jörg Litwinschuh-Barthel, geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Zusammen mit der Magnus-Hirschfeld-Stiftung hatte das Bundesgesundheitsministerium zwei wissenschaftliche Gutachten und eine Fachkommission beauftragt, um „Konversionstherapien“ in Deutschland von einem rechtlichen und einem medizinischen Standpunkt aus zu überprüfen.

Prof. Dr. med Peer Briken vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der das medizinische Gutachten verfasst hat, bestätigte nochmals, dass „Therapien“, die versuchen, die sexuelle Orientierung eines Menschen zu beeinflussen, auf keiner anerkannten wissenschaftlichen Grundlage basieren. „Zahlreiche Studien zeigen, dass die sexuelle Orientierung bei vielen Menschen im Lebensverlauf relativ stabil ist. Empirisch, sexualwissenschaftlich, soziologisch, psychologisch und medizinisch gibt es keine Hinweise darauf, dass Homosexualität eine Störung oder gar Krankheit ist.“

Verbot „verfassungsrechtlich möglich“

Gegen ein Verbot gebe es aus juristischer Sicht keine Einwände, so der Autor des zweiten Gutachtens, Prof. Dr. iur. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München: „Ein Verbot ist verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich.” Juristisch könne man das über so genannte „öffentliche Zwecke“ begründen, die in der Verfassung verankert sind, wie der Schutz der Gesundheit vor psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen und der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Burgi sieht die Regierung hier in der Pflicht, gegen die Pathologisierung und Stigmatisierung von Homosexualität einzutreten: „Der Staat ist legitimiert, ja aufgefordert, dagegen vorzugehen.“

Laut Spahn solle ein Verbot außerdem deutlich machen, dass Konversionstherapien „krank machen”. Jugendliche sollten dazu ermutigt werden, Manipulationsversuche seitens ihrer Eltern oder von Therapeut*innen abzulehnen.

Derzeit werde noch die Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahmen geprüft. Ende August soll dann ein abschließender Bericht veröffentlicht werden.

Wenig zur Lage von trans* und inter*

Bereits im April wurde das Thema in zwei Sitzungen einer Fachkommission unter Beteiligung der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld behandelt. Dabei wurden auch Versuche der „Heilung“ von trans* und inter* Personen problematisiert. Auf der heutigen Pressekonferenz kamen „Behandlungen“ zur Manipulation der geschlechtlichen Identität jedoch nicht explizit zur Sprache.

Verbände wie die Bundesvereinigung Trans* e. V. (BVT*) oder die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e. V. haben die Regierung in der Vergangenheit wiederholt aufgefordert, auch trans* und inter* Personen vor Konversionsversuchen zu schützen. Wichtig sei dieser Schutz etwa innerhalb von verpflichtenden Psychotherapien, so Mari Günther vom Vorstand der BVT* in einer Pressemitteilung vom 6. Juni. Trans* Personen müssen bislang noch therapeutische Gutachten nachweisen, um einen Wechsel des Personenstandes nach dem „Transsexuellengesetz“ vornehmen oder um von den Krankenkassen bestimmte medizinische Leistungen erhalten zu können.

Joe von Hutch

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