Prozess

Missbrauchsvorwürfe gegen Berliner Arzt: Verdachtsberichterstattung muss offline bleiben

31. Okt. 2019
Auf buzzfeed.com ist derzeit der Hinweis vermerkt, dass die Recherche Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung und deshalb einstweilig nicht verfügbar sei

Im September veröffentlichten die Online-Magazine Buzzfeed und Vice eine zweiteilige Reportage über Missbrauchsvorwürfe gegen einen Berliner HIV-Schwerpunktarzt (SIEGESSÄULE berichtete). Der Arzt soll demnach angeblich mehrere schwule Patienten sexuell missbraucht haben. Bereits zehn Tage nach der Veröffentlichung mussten Buzzfeed und Vice die Texte wieder von ihrer Seite nehmen, da der betreffende Arzt – der in den Artikeln mit Vornamen und dem ersten Buchstaben seines Nachnamens genannt wird – eine einstweilige Verfügung gegen diese Berichterstattung erwirken konnte.

Am vergangenen Dienstag landete der Fall nun vor dem Berliner Landgericht. Das Urteil bestätigte die einstweilige Verfügung: In der öffentlichen Verhandlung an der Pressekammer des Gerichts entschied der Vorsitzende Richter Holger Thiel, es solle vorerst dabei bleiben, dass die beiden Texte nicht mehr online verfügbar sind. Das Gericht halte die Art und Weise der Berichterstattung für nicht zulässig.

In den Artikeln zitierten die Journalist*innen mehrere mutmaßlich Betroffene, außerdem Berliner Beratungsstellen, die mit mutmaßlich Betroffenen Kontakt gehabt haben sollen. Auch SIEGESSÄULE-Geschäftsführerin Gudrun Fertig kam im Text zu Wort. Zwar räumte das Landgericht am Dienstag ein, dass ein öffentliches Informationsinteresse an dem Fall bestehe – bedingt durch die Schwere der Vorwürfe. Die Texte wirkten in ihrer Gänze jedoch „vorverurteilend“. Behauptungen von mutmaßlichen Zeug*innen würden zu sehr als Tatsachen präsentiert, bei Leser*innen würde der Eindruck entstehen, dass es an den Vorwürfen „keine Zweifel“ gebe. Ein Verdacht müsse auch als solcher dargestellt werden. Am 2. April 2020 soll der Strafprozess gegen den beschuldigten Arzt beginnen – diesem gerichtlichen Prozess und Urteil dürfe eine mediale Berichterstattung nicht vorgreifen.

Der Buzzfeed und Vice in der Sache vertretende Rechtsanwalt Jan Hegemann entgegnete vor Gericht, durch Formulierungen wie „mutmaßliche Übergriffe“ sei in den Artikeln deutlich gemacht worden, dass die Vorwürfe gegen den Arzt nicht belegt seien. Als Kriterium, ob eine so genannte Verdachtsberichterstattung zulässig ist, gilt unter anderem, dass ein Mindestmaß an Belegtatsachen vorhanden sein muss. Dies sei laut Hegemann in den Reportagen durch die Vielzahl der zitierten Stimmen erfüllt worden. Auch hätten die Buzzfeed- und Vice-Reporter*innen Juliane Löffler und Thomas Vorreyer den Arzt um eine Stellungnahme angefragt, die dieser jedoch abgelehnt habe. Sobald die Urteilsbegründung des Gerichts vorliegt, wolle man beraten, ob weitere rechtliche Schritte in Frage kommen.

jano/fs

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