Gesetzesänderung

Diskriminierung bei der Blutspende soll beendet werden

10. Jan. 2023 mebo
Bild: Wikicommons/ Raimond Spekking CC BY-SA 4.0 Quelle

Das Transfusionsgesetz hat sowohl schwule und bisexuelle Männer als auch trans* Personen jahrelang beim Blutspenden diskriminiert. Damit soll bald Schluss sein: Am Dienstag, dem 10. Januar, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an, das Transfusionsgesetz entsprechend ändern zu wollen

„Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben“, sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach am 9. Januar gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Die von ihm geplante Gesetzesänderung soll die Bundesärztekammer dazu verpflichten, die Blutspenderichtlinien so anzupassen, dass sie trans* Personen und Männer, die Sex mit Männern (MSM) haben, nicht länger diskriminieren.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte den Änderungsantrag. LSVD-Vorstandsmitglied Alfonso Pantisano kommentierte: „Die Abschaffung dieser Diskriminierung war ein langer Weg und ein harter Kampf – und es ist jetzt die langersehnte Einlösung des Versprechens an die queere Community: Es wird besser!“

Aktuelle Sonderbehandlung

Laut aktuellen Blutspenderichtlinien dürfen MSM, die innerhalb der letzten vier Monate Sex mit einem neuen Sexualpartner oder mit mehr als einem Sexualpartner hatte, kein Blut spenden. Bei allen anderen Personen besteht die viermonatige Sperre nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“. Wie der LSVD ausführt, wäre es so zum Beispiel für Hetero-Männer möglich, eine sexuell aktive polyamore Beziehung mit mehreren Partnerinnen zu führen und trotzdem Blut zu spenden. In den Fragebögen zum Blutspenden werden ebenfalls ohne erkennbaren Grund trans Personen gesondert aufgeführt, ein Punkt, den die Deutsche Aidshilfe bereits bei der letzten Aktualisierung des Transfusionsgesetzes im September 2021 als „schlicht stigmatisierend“ kritisiert hatte.

Bis 2017 galt für MSM und trans Personen ein generelles Blutspendeverbot. Dann wurden die Richtlinien angepasst. Fortan durften MSM Blut spenden, wenn sie ein Jahr keinen Sex mit einem Mann hatten. Im September 2021 war diese Zeitspanne dann von 12 auf 4 Monate verkürzt worden.

Verbände wie die Deutsche Aidshilfe und der LSVD hatten die bisherige Regelung, „MSM und trans* Personen per se als Risikogruppe zu betrachten“ jahrelang kritisiert und darauf gepocht, Blutspender*innen stattdessen auf der Basis ihres individuellen Risikoverhaltens auszuwählen.

Reaktionen aus der Politik

Zu den Plänen, die Diskriminierung von Blutspender*innen aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu beenden, sagte Jürgen Lenders, LSBTI-politische Sprecher der FDP-Fraktion:

„Wir fordern seit Jahren, dass das individuelle Risikoverhalten und nicht die sexuelle oder geschlechtliche Identität über die Zulassung zur Blutspende entscheiden. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag jetzt umsetzen will. Die aktuelle Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben, bei der Blutspende gefährdet angesichts der prekären Lage bei der Blutversorgung das Wohl der Patienten. Wir brauchen jeden Spender, um den drohenden Notstand bei Blutkonserven zu verhindern.“

Zeitplan

Die geplante Gesetzesänderung wird voraussichtlich am 1. April in Kraft treten. Danach ist die Bundesärztekammer verpflichtet, die Blutspenderichtlinien im Einvernehmen mit dem staatlichen Paul-Ehrlich-Institut innerhalb einer Frist von vier Monaten anzupassen.

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