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Ermittlungen gegen Jurassica Parka: Bereits 2023 wegen Kinderpornographie rechtskräftig verurteilt

23. Okt. 2025 Sonya Winterberg, Sascha Suden, kc/pb
Bild: picture alliance / PIC ONE | Brigitte Dummer
Jurassica Parka bei einer Show im Theater des Westens

Die Berliner Dragqueen Jurassica Parka steht im Zentrum eines Verdachtsfalls wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischen Materials. Nach exklusiven Informationen von SIEGESSÄULE wurde die Künstlerin bereits 2023 in einem ähnlichen Fall verurteilt. Die lokale LGBTIQ*-Community und Spielstätten ziehen erste Konsequenzen

Gegen die Dragqueen Jurassica Parka steht ein Verdacht im Raum: Es geht um den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials. Das berichtete die B.Z. am Mittwochabend. Zuvor hatte die Entertainerin auf Instagram ein Video veröffentlicht, in dem sie erklärte, dass derzeit ein Verfahren gegen sie laufe: „Es gibt ein Ermittlungsverfahren wegen eines mutmaßlichen Onlinevergehens.“ Genauere Angaben zu den Vorwürfen machte sie jedoch nicht. Stattdessen sprach sie über ihre langjährige Suchterkrankung und eine Phase des „kompletten Kontrollverlusts“. Sie kündigte außerdem an, sich für die nächste Zeit aus der Öffentlichkeit zurückziehen zu wollen.

Was ist passiert? Im Sommer 2025 erhielt das Bundeskriminalamt (BKA) über das amerikanische National Center for Missing and Exploited Children einen Hinweis auf eine mögliche Straftat im Zusammenhang mit dem Besitz und der Verbreitung von kinderpornografischem Material. Der Hinweis bezog sich auf Mario O., besser bekannt unter dem Künstlernamen Jurassica Parka.

Das oben genannte Zentrum ist eine US-Organisation, die weltweit Hinweise auf potenzielle Fälle von Kindesmissbrauch an die jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. In Deutschland werden solche Hinweise in der Regel an das BKA übermittelt, das sie gegebenenfalls an die zuständigen Landesbehörden weiterleitet.

Durchsuchung und Ermittlungen

Die Verdachtsmeldung wurde an das Berliner Landeskriminalamt weitergegeben. Dort beantragten Ermittler beim Amtsgericht Tiergarten einen Durchsuchungsbeschluss, der Anfang Juli vollzogen wurde. Bei der Hausdurchsuchung der Privatwohnung von Mario O. und seinem Lebensgefährten wurde Beweismaterial sichergestellt, das seither von den zuständigen Behörden ausgewertet wird. In dem Durchsuchungsbeschluss heißt es: „Paragraph 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte.“

Weitere Informationen zum Inhalt oder Umfang des sichergestellten Materials könne man zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht geben.

Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage von SIEGESSÄULE, dass es sich um einen Verdachtsfall handelt – es gilt die Unschuldsvermutung. Es werde wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte ermittelt. Weitere Informationen zum Inhalt oder Umfang des sichergestellten Materials könne man zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht geben. Ob es zu einer Anklageerhebung kommt, hängt vom Ausgang der Ermittlungen ab.

Exklusiv: Gerichtsurteil gegen Mario O. schon 2023

Neue Informationen werfen ein anderes Licht auf den Fall: Mario O. wurde bereits 2023 wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt. Laut einem der SIEGESSÄULE vorliegenden Urteil wurde er am 26. Oktober 2023 vom Amtsgericht Tiergarten (Schöffengericht) wegen „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften“ zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Strafrahmen zugunsten des Angeklagten gemindert wurde, da dieser „reumütig und geständig war, es sich um eine spontane Tat handelte und die Tat bereits einige Zeit zurücklag.“

Wie die Staatsanwaltschaft SIEGESSÄULE auf Anfrage mitteilte, wurde Mario O. vorgeworfen, „am 24.11.2021 Dateien mit kinderpornographischem Inhalt in einem sozialen Netzwerk hochgeladen bzw. verbreitet zu haben.“

Erste Konsequenzen in der Szene

In der queeren Kulturszene hat die Nachricht bereits erste Konsequenzen und Stellungnahmen ausgelöst – noch bevor das bereits rechtskräftige Urteil aus 2023 bekannt wurde. Der Podcast „Parka und Schlönzke“, den Jurassica Parka gemeinsam mit Drag-Kollegin Margot Schlönzke moderierte, wurde offline gestellt. Auch die Mitarbeit Parkas an der beliebten „Nollendorfkiez Tour“ wurde beendet. Margot Schlönzke erklärte gegenüber der SIEGESSÄULE: „Ich habe die Zusammenarbeit mit Jurassica Parka in Gänze eingestellt bis die Vorwürfe juristisch komplett aufgearbeitet sind.”

Auch das queere Kulturzentrum SchwuZ reagierte. Eine Stellungnahme sei „in Vorbereitung“. Es wird erwartet, dass die Veranstaltungsreihe „Popkicker“, bei der Jurassica Parka regelmäßig auftrat, eingestellt wird. Für das BKA-Theater (das nichts mit dem Bundeskriminalamt zu tun hat) erklärte Geschäftsführer Sven Ihlenfeld auf Anfrage: „Wir sind entsetzt und schockiert. Dennoch gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Das bedeutet für mich, dass es keine vorschnelle Verurteilung geben darf, bevor wir mehr wissen.“ Alles Weitere entscheide sich, sobald die Faktenlage klarer sei. Daraufhin sagte das Theater die geplanten Vorstellungen mit Jurassica Parka nun ab. Die in der kommenden Novemberausgabe von SIEGESSÄULE gelisteten Termine sind somit nicht mehr aktuell.

Differenzierung und Sorge um die Community

Innerhalb der queeren Community wird der Fall mit großer Vorsicht und Sorge aufgenommen. Aktivist*innen und Kunstschaffende betonen die Notwendigkeit einer klaren Differenzierung: Drag ist eine Kunstform und Ausdruck queerer Identität, sie dürfe nicht mit kriminellem Verhalten in Verbindung gebracht werden.

„Sollte der Verdacht zutreffen, ist das schockierend und vor allem für die von Missbrauch betroffenen Kinder verheerend.“

„Sollte der Verdacht zutreffen, ist das schockierend und vor allem für die von Missbrauch betroffenen Kinder verheerend“, sagt Gudrun Fertig, Geschäftsführerin der Special Media SDL, dem Verlag, in dem die SIEGESSÄULE erscheint. „Außerdem sorge ich mich um die Folgen für die Community. Insbesondere, dass dieser Fall von rechten Kräften instrumentalisiert wird, um queere Kultur pauschal zu diskreditieren.“

Keine Stellungnahme von BKA und Jurassica Parka

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat sich auf Anfrage bislang nicht weiter zu dem Fall geäußert. Auch Jurassica Parka äußerte sich auf SIEGESSÄULE-Anfrage nicht inhaltlich zu den Vorwürfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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