Interview mit der Chefin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Ferda Ataman: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist zu zahnlos"

12. Okt. 2022 Jeff Mannes
Bild: Sarah Eick
Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung

Im Juli 2022 wurde die Politologin und Autorin Ferda Ataman zur Chefin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewählt. Da Ataman aufgrund früherer Meinungsbeiträge für diese Position umstritten war, fiel die Wahl äußerst knapp aus. Jeff Mannes stellte ihr einige Fragen zu ihren Plänen, der Kritik an ihrer Person und zu aktuellen Debatten um Queerfeindlichkeit

Frau Ataman, seit dem 12. Juli sind Sie nun Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Wie haben Sie die Zeit seitdem erlebt? Seitdem habe ich sehr, sehr viele Gespräche mit Menschen geführt, die sich gegen Diskriminierung engagieren. Ich habe den Jahresbericht 2021 und meine Agenda für die nächsten Jahre vorgestellt. Und ein absolutes Highlight der ersten Wochen war für mich der Berliner CSD. Auf einem Wagen bin ich beim CSD tatsächlich noch nie mitgefahren, das war für mich schon etwas Besonderes. Na ja, und dann war da noch die Debatte um meine Nominierung, die sich vorrangig um mich und meine Person drehte …

„Ich bezeichne Menschen nicht als Kartoffeln und auch sonst nicht als Nahrungsmittel."

Ihre Ernennung wurde von einer sehr kritischen Debatte begleitet. Unter anderem störte man sich an Ihren Ausführungen zum Begriff „Kartoffel” für weiße Deutsche. Das wäre „umgedrehter Rassismus”. Wie haben Sie diese Kritik erlebt und was entgegnen Sie? Ich bezeichne Menschen nicht als Kartoffeln und auch sonst nicht als Nahrungsmittel. Ich habe bis 2020 bei Spiegel Online eine Kolumne geschrieben, die sich mit Debatten über unsere Einwanderungsgesellschaft auseinandergesetzt hat. In einer dieser Kolumnen bin ich ironisch der Frage nachgegangen, warum manche Menschen sich über das Wort Kartoffel so aufregen, aber selbst vehement ihr Recht verteidigen, abschätzige bis beleidigende Bezeichnungen für Minderheiten weiter zu verwenden, zum Beispiel beim Paprikaschnitzel, dessen Name Rom*nja beleidigt.

Ich glaube, das ist nach wie vor eine sehr berechtigte Frage, wenn ich mir manche Debatte der letzten Monate so angucke. Es gibt bestimmt Menschen, die durch die stark verzerrte Berichterstattung über meine Kolumne ein Bild von mir mitgenommen haben, das nichts mit mir zu tun hat. Auf der anderen Seite muss ich sagen: Manche Personen in den sozialen wie in den klassischen Medien haben auch einen eisernen Willen zum Missverstehen.

„Jeder Mensch mit Behinderung, jede queere Person, die Diskriminierung erlebt, soll wissen, was sie dagegen tun und an wen sie sich wenden kann."

Welche Schwerpunkte möchten Sie in den kommenden fünf Jahren setzen? Erst mal will ich eine Stimme für die Betroffenen sein und mich einmischen, auch wenn es unbequem ist. Dafür auch meine Einladung an alle in der Community: Kommt auf mich zu. Sprecht die Antidiskriminierungsstelle an, wenn ihr Diskriminierung erlebt!

Aber beim Reden können wir es nicht belassen, es muss konkret gehandelt werden. Da habe ich drei Punkte auf der Liste: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es jetzt seit 16 Jahren und trotzdem kennen immer noch zu viele Menschen ihre Rechte bei Diskriminierung überhaupt nicht. Das Gesetz und den Schutz vor Diskriminierung viel bekannter zu machen ist darum mein erstes Ziel. Jeder Mensch mit Behinderung, jede queere Person, die Diskriminierung erlebt, soll wissen, was sie dagegen tun und an wen sie sich wenden kann. Leider ist vielen nicht bewusst, dass und wie wir sie unterstützen können.

Mir ist wichtig, dass Menschen wissen, wo sie Hilfe bekommen: bei uns von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, aber, ganz wichtig, auch bei zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen. Leider sind die unterfinanziert und auch geografisch sehr ungleich im Land verteilt. Durch ein Bund-Länder-Förderprogramm, das wir als Antidiskriminierungsstelle koordinieren werden, soll sich das ändern. Das ist ein zweiter wichtiger Punkt auf meiner Agenda. Ich möchte, dass auch eine lesbische Frau auf dem Dorf in Vorpommern eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung in erreichbarer Nähe hat. Das muss nicht gleich bei ihr im Dorf sein, aber doch wenigstens in ihrem Bundesland.

Drittens: Beratung alleine ist auch keine Lösung! Es ist leider so, dass das AGG in vielem zu zahnlos ist und es Menschen viel zu schwer gemacht wird, ihr Recht durchzusetzen. Viele denken: Wir melden einen Vorfall der Antidiskriminierungsstelle, dann muss die handeln. Das geht leider nicht, wir können nur juristisch beraten, klagen muss jede*r selbst. Die Bundesregierung hat sich eine Reform des AGG vorgenommen. Ich werde darauf drängen, dass wir dabei einen echten Sprung nach vorne machen.

„Meinungsfreiheit wird gleichgesetzt mit Freiheit von Kritik und Widerspruch."

Mit dem Koalitionsvertrag der Ampel sind erstmals seit 2006 Änderungen am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt beschlossen worden. Um welche Änderungen handelt es sich dabei? Ein paar Dinge sind jetzt schon passiert: Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes leitet, wurde in diesem Frühjahr überhaupt erst geschaffen. Es soll die Antidiskriminierungsstelle stärken und unabhängiger machen. Zum Beispiel habe ich nun ein verbrieftes Beteiligungsrecht bei allen Vorhaben des Bundes, die meine Zuständigkeit berühren. Das ist wichtig, damit ich mich schon dann, wenn Gesetze entstehen, für mehr Schutz vor Diskriminierung einsetzen kann.

Aber eine breitere AGG-Reform muss folgen. Im Koalitionsvertrag steht, dass die Regierungsparteien „Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“ wollen. Das sind genau die entscheidenden Punkte. Zum Beispiel müssen die viel zu kurzen Fristen verlängert werden, in denen sich Menschen gegen Diskriminierung wehren können. Schlupflöcher wie die Ausnahmeregeln auf dem Wohnungsmarkt für Vermieter mit bis zu 50 Wohnungen sollten geschlossen werden. Und wir sollten auch endlich das Handeln des Staates mit dem AGG erfassen. Ich hoffe, die Regierung ist hier ehrgeizig. Im Laufe des Herbstes will das Justizministerium erste Eckpunkte vorlegen. Dann werden wir genauer sehen, auf welcher Grundlage wir diskutieren.

Im Juli gab es eine bundesweite Debatte, als die Humboldt-Uni einen Vortrag der Biologin Marie-Luise Vollbrecht verschob, nachdem Kritiker*innen eine Demonstration angekündigt hatten. Vollbrecht ist eine der Autor*innen eines Welt-Artikels, der ARD und ZDF vorwirft, Kinder mit queeren und trans* Themen zu „indoktrinieren”. Kritiker*innen werfen Vollbrecht insbesondere transfeindliche Äußerungen auf Twitter sowie Leugnung der NS-Verbrechen an trans* Menschen vor. In der öffentlichen Debatte wurde die Kritik jedoch oft als Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit gewertet. Wie sehen Sie das? In einem Fernsehbeitrag wurden allen Ernstes Bilder der Bücherverbrennung 1933 gezeigt, um die Verschiebung dieses Vortrags einzuordnen. Da waren nun wirklich alle Maßstäbe verrutscht. Was die Sache selbst angeht: Mein Gesamteindruck ist schon, dass es hier nicht so sehr um die Wissenschaftsfreiheit als um einen medialen Effekt ging. Und das ist leider ein wiederkehrendes Muster in den „Cancel Culture“-Debatten: Meinungsfreiheit wird gleichgesetzt mit Freiheit von Kritik und Widerspruch. Und dass sich von Diskriminierung betroffene Gruppen zu Wort melden, wird als Grenzüberschreitung dargestellt, obwohl Widerspruch und Streit zur Demokratie gehören.

Es ist übel, wenn politische Kräfte versuchen, mit Queer- und Transfeindlichkeit zu punkten. Wir sehen das gerade in den USA. In einigen Bundesstaaten können Lehrer*innen nicht mehr offen zu ihrem Lesbisch-, Schwul-, oder Bi-Sein stehen, ohne ihren Arbeitsplatz zu riskieren. Eltern von trans* Kindern und Jugendlichen müssen in eine andere Ecke des Landes ziehen, weil ihnen dort, wo sie wohnen, das Leben zur Hölle gemacht wird – mit Beteiligung öffentlicher Stellen. Wenn Bibliotheken geschlossen werden, weil sie Bücher über Regenbogenfamilien im Angebot haben, dann ist das tatsächlich ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, der beängstigend ist. Das darf uns hier nicht passieren und deswegen müssen wir uns dieser Entwicklung mit aller Macht entgegenstellen.

„Keine Tradition, keine Religion, keine politische Überzeugung kann jemals LSBTIQ-Feindlichkeit rechtfertigen."

Im August wurde nach dem CSD Münster ein trans* Mann so stark verletzt, dass er an den Folgen starb. Zuvor hatte er Frauen verteidigt, die lesbenfeindlich beleidigt wurden. Was wollen Sie in Ihrer Funktion gegen queer- und transfeindliche Gewalt tun? Dieser tödliche Angriff in Münster hat mich tief entsetzt. Und dann folgte nur wenige Tage später die brutale Attacke auf eine trans* Frau in Bremen. Beim CSD in Dortmund gab es offenbar auch queerfeindliche Gewalt. Und so geht es immer weiter. Das dürfen wir aber nicht zulassen. Ich selbst habe direkt keine Befugnisse, wenn es um den Schutz vor Gewalt geht. Ich finde es aber richtig und bitter nötig, dass die Bundesinnenministerin verstärkt gegen queer- und transfeindliche Hassverbrechen vorgehen will und dafür mit dem Queerbeauftragten, vor allem aber mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet.

Wo ich ansetzen kann und werde, das ist die öffentliche Debatte: Trans* und queere Menschen werden seit Monaten in immer drastischeren Farben als Bedrohung für die Gesellschaft ausgemalt. Das hat Folgen. Es senkt die Hemmschwelle für Diskriminierung und am Ende auch für Gewalt. Es markiert Menschen als anders und als vermeintlich leichte Opfer. Ich habe es beim CSD gesagt: Keine Tradition, keine Religion, keine politische Überzeugung kann jemals LSBTIQ-Feindlichkeit rechtfertigen.

Der Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat gezeigt, dass es 2020 und 2021 deutlich mehr Beratungsanfragen aufgrund von Diskriminierung gegeben hat als in den beiden Jahren davor, selbst wenn man die Beratungsanfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ignoriert. Liegt das an einem verstärkten Aufkommen von Diskriminierung oder an einem verstärkten Bewusstsein für und Inanspruchnahme des Beratungsangebots? Die Anfragen bei uns haben sich innerhalb von fünf Jahren fast verdreifacht. Da sehen wir schon, dass äußere Ereignisse eine Wirkung haben: Wir haben seit Jahren ein raueres gesellschaftliches Klima, in dem manche*r offenbar das Gefühl hat, die menschenfeindlichsten Dinge sagen und tun zu können. Und auf der anderen Seite haben wir ganz deutlich auch durch Black Lives Matter und die öffentliche Debatte nach dem Tod von George Floyd einen Bewusstseinswandel: Menschen machen sich klar, dass Benachteiligungen, die sie erleben, nicht in Ordnung sind und dass sie dagegen vorgehen sollten.

Zu unserer Beratungsstatistik aber auch nochmal der Hinweis: Die ist natürlich nicht repräsentativ. Wir hatten zuletzt einen Anteil der Beschwerden aufgrund der sexuellen Identität von 4 Prozent. Das werden aber immer weniger sein als die aufgrund des Alters oder der Herkunft: Einfach, weil bei anderen Merkmalen die absolute Zahl der Betroffenen viel größer ist. Das heißt ja aber nicht, dass die Diskriminierungserfahrungen von LSBTIQ nebensächlich wären. Im Gegenteil. Was auch heute noch an Diskriminierung im Alltag stattfindet, schockiert mich schon. Das gilt für das lesbische Paar, dem offen gesagt wird, es passe „nicht so in die Hausgemeinschaft“ wie für den schwulen Mann, der seinen Ehepartner selbst nach Vorlage einer Eheurkunde im Krankenhaus nicht besuchen darf.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
11018 Berlin
poststelle@ads.bund.de

Beratung bei Diskriminierung:
Mo–Do 09:00–15:00,
Tel.: 0800 546 546 5


Aktuelle Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

„Gut beraten! Auf dem Weg zu einer flächendeckenden Antidiskriminierungsberatung in Deutschland."

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