Neuer Fonds unterstützt TIN*-Personen in Rechtslagen
Der neu gegründete Fonds für geschlechtliche Selbstbestimmung (FGS) will trans*, inter* und nicht binäre (tin*) Personen bei Rechtsverfahren mit barer Münze unterstützen. Gefördert werden vor allem strategische Fälle, die langfristig dazu beitragen können, die Rechtslage zu verbessern. Wir sprachen darüber mit dem Team
„Marginalisierte Gruppen haben strukturell oft weniger Geld, sodass diese hinsichtlich der Kosten für Rechtsberatung und gerichtliches Vorgehen in der Regel benachteiligt sind. Da wollen wir vor allem bei rechtlichen Verfahren, die für die TIN*-Community wichtig sind, finanziell unterstützen“, so Dr. Katrin Giere, Treuhänderin des Fonds für geschlechtliche Selbstbestimmung.
Die Anwältin für Medienrecht hat sich inmitten des Berlinale-Rummels Zeit für ein Gespräch mit SIEGESSÄULE genommen. Auch im Call: Anwältin für Asylrecht, Dr. Zübeyde Duyar, die unterstreicht, dass es um Grundrechte geht, weshalb das Thema alle angehe sowie René_ Rain Hornstein – unter anderem bekannt durch Verfahren gegen Deutsche Bahn und Ryanair zum Recht auf nicht binäre Anrede: „Viele TIN*-Personen haben kein finanzielles Backup – diese Lücke soll der Fonds füllen.“
„Viele TIN*-Personen haben kein finanzielles Backup – diese Lücke soll der Fonds füllen.“
Fehlende Anerkennung und Selbstbestimmung in Behördenprozessen oder Probleme beim Zugang zu medizinischen Leistungen – für viele TIN*‑Personen sind das alltägliche Probleme, die allein schwer zu bewältigen sind. Das Systemversagen bei Gesundheit von TIN*-Menschen (SIEGESSÄULE berichtete) kritisiert auch Hornstein und sieht den Bundestag in der Pflicht, die Gesetzeslage zu verbessern. In konkreten Fällen kann der neue Fonds helfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Fälle werden gefördert?
Das Ziel des Fonds: insbesondere strategisch Fälle unterstützen, von denen viele in der Community profitieren. In den beiden Fällen, die der Fonds schon unterstützt, geht es um Misgendering bzw. Deadnaming: Einmal durch rechte Presse, aber zu diesem Fall kann Dr. Katrin Giere bisher nicht mehr sagen, außer dass es sehr kostspielig sein kann, sich gegen Medien zu wehren.
Beim anderen Fall geht es um einen trans Mann, der aktuell vorm Bundesgerichtshof klagt, um in der Geburtsurkunde seines Kindes als Vater und unter richtigem Namen geführt zu werden. Der Fall ging bereits durch mehrere Instanzen und das Kind ist schon älter – aber noch immer ohne korrekte Geburtsurkunde.
Der Fonds wird durch Spenden aus der Community finanziert. Für diese beiden Fälle schätzt Hornstein die Kosten auf etwa 24.000 Euro, ein Vielfaches der Summe, die der Fonds kurz nach der Gründung und einer Soli-Party im Dezember enthält.
Was mit dem Geld geschieht, entscheidet der Beirat, der aus den oben genannten und einem weiteren Anwalt besteht. Sie bestimmen nach insgesamt neun Kriterien, welche Fälle gefördert werden, darunter Nutzen für die Community, Verletzung von Grundrechten und Mehrfachmarginalisierung, aber auch Aussicht auf Erfolg, Kosten und Sitzfleisch – denn ein Verfahren kann sich über Jahre hinziehen, wenn es über mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) läuft. Schneller ist es, wenn sich die Parteien einigen.
„Es wird unterschätzt, wie stark die Datenschutzgrundverordnung die Geschlechtsidentität von trans und nichtbinären Menschen schützt“
„Es wird unterschätzt, wie stark die Datenschutzgrundverordnung die Geschlechtsidentität von trans und nicht binären Menschen schützt“, beurteilt Hornstein die Aussichten bei Diskriminierungsklagen, selbst gegen staatliches Handeln. Bei einem rechtlichen Vorgehen gegen das von Dobrindt geforderte „Trans-Register“ sieht Hornstein ebenfalls Aussicht auf Erfolg. Giere ergänzt, dass die DSGVO, anders als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), keine Geltendmachungsfrist von zwei Monaten vorsieht, was die Durchsetzung von Ansprüchen nach der DSGVO erleichtert.
Allgemeiner macht Duyar Hoffnung: „Anfangs aussichtslos wirkende Fälle sind in der Verhandlung schon ganz anders, positiver ausgegangen, weil es immer auch auf die Gegenseite ankommt.“ Eine gute Dokumentation der Diskriminierung erhöhe im Einzelfall die Erfolgsaussichten.
„Anfangs aussichtslos wirkende Fälle sind in der Verhandlung schon ganz anders, positiver ausgegangen, weil es immer auch auf die Gegenseite ankommt.“
Auf die Frage nach Mehrfachdiskriminierung – und wie weit in diesen Fällen das AGG reicht –, kritisieren sowohl Hornstein als auch Giere, dass das AGG im EU-Vergleich eher schwach ausgestaltet und teils sogar europarechtswidrig sei (weil es europäische Antidiskriminierungsrichtlinien nach Ansicht vieler Jurist*innen nicht vollständig umsetzt). In der Praxis seien Gerichte verpflichtet, das Gesetz im Sinne des EU-Rechts auszulegen.
Bei Ausländerbehörden ist eine AGG-Klage oder Anwendung von Landes- und EU-Gesetzen aber schwierig bis unmöglich. Duyar erzählt zwar von zwei Fällen aus der eigenen Praxis, bei denen Transitionsleistungen auch ohne gesicherten Aufenthalt gezahlt wurden, aber auch von Schwierigkeiten bei der medizinischen Notversorgung, der geschlechtergerechten Unterbringung und des Outings beim Amt.
Folgen des Rechtsrucks
Der politische Rechtsruck mache sich in der Praxis auf allen Ebenen bemerkbar: „Bei meinem Mandanten, inter, wurde argumentiert, er könne seine Hormonbehandlung im Irak fortsetzen und dort seine OPs geheim halten – es bestehe also keine Gefährdung.“ So absurd habe vorher kein Gericht argumentiert.
Duyar äußert auch den Eindruck, es sollten vermehrt politisch aktive Personen abgeschoben werden. Selbst bei gesichertem Aufenthaltsstatus genügt ein Social-Media-Post oder Anwesenheit bei einer Demo für eine „Sicherheitsbefragung“ zur unterstellten politischen Haltung. Es geht darum, Menschen wegen ihrer Äußerungen zum Genozid in Gaza auszuweisen – auch wenn diese nicht strafbar sind; zugleich werden solche Äußerungen zunehmend kriminalisiert. Duyar rät auch dabei zu anwaltlicher Unterstützung und unterstreicht, dass Mehrfachmarginalisierte besonders betroffen seien.
Der neue Fonds für geschlechtliche Selbstbestimmung könnte also einigen helfen und die Welt bewegen, aber muss vor allem erst einmal wachsen – finanziell, personell (es fehlen in dem Bereich spezialisierte Anwält*innen, die TIN*-Personen vertreten) und in puncto Aufmerksamkeit. „Über die Soli-Party hab ich mich sehr gefreut“, sagt Hornstein zum Abschluss – die nächste wird bei SIEGESSÄULE stehen.
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