Kommentar zum Tod von Malte C.

Queere Solidarität ist nicht genug!

5. Sept. 2022 Julia Monro
Bild: Trans*-Inter*-Münster e.V.
Malte C. kurz vor seinem Tod mit der Flagge des Trans*-Inter*-Münster e.V. auf dem CSD in Münster

Der Tod von trans Mann Malte C. hat bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die auf das Hassverbrechen folgenden Solidaritätsbekundungen und Mahnwachen waren wichtig, jedoch bedarf es darüber hinaus grundlegender juristischer, politischer sowie gesellschaftlicher Veränderungen, um queere Menschen in Deutschland zukünftig besser vor Hasskriminalität zu schützen. Transaktivistin Julia Monro kommentiert

Wenn die CSDs ihre Saison in Deutschland haben, dann hörte man in der Vergangenheit immer wieder: „Ihr habt doch schon alles, ihr dürft sogar heiraten usw., was wollt ihr denn noch?“

„Schutz vor Hasskriminalität“ wäre eine gute Antwort. Denn die Hasskriminalität gegen queere Menschen nimmt in Deutschland spürbar zu. Und viel zu häufig endet sie tödlich, wie im Falle des trans Manns Malte C., der nach einem queerfeindlichen Übergriff am Rande des CSD-Ständefestes in Münster am vergangenen Freitag seinen schweren Verletzungen erlag.

Malte C. hatte am Samstag, dem 27. September den Münsteraner CSD besucht, um dort zusammen mit den 10.000 Teilnehmenden für bessere Rechte queerer Menschen zu demonstrieren. Als ein 20-Jähriger mehrere Demoteilnehmerinnen als „lesbische Huren“ beschimpfte und drohend auf sie zuging, griff Malte ein und bat den Mann die Beleidigungen zu unterlassen. Daraufhin schlug ihm der Mann zweimal unvermittelt mit der Faust ins Gesicht, wodurch Malte mit dem Kopf auf den Asphalt schlug. Er erlitt eine Hirnblutung und wurde im Krankenhaus in ein künstliches Koma versetzt. Eine knappe Woche nach der Tat, am frühen Freitagmorgen, verstarb Malte.

„Die Hasskriminalität gegen queere Menschen in Deutschland nimmt spürbar zu.“

Die Gewalttat und der Tod von Malte C. haben bundesweit, und insbesondere innerhalb der queeren Community, für große Erschütterung und Entsetzen gesorgt. Die Stadt Münster ordnete noch am selben Tag die Trauerbeflaggung am Rathaus an; alle Flaggen an städtischen Gebäuden wurden auf Halbmast gesetzt. Am Abend gab es in Münster eine Mahnwache mit rund 6.500 Teilnehmer*innen, viele weitere deutsche Städte solidarisierten sich mit eigenen Mahnwachen.

Diese Solidaritätsbekundungen sind wichtig. In Zeiten von Trauer und Fassungslosigkeit braucht es Gemeinschaft. Aber dabei darf es nicht bleiben! Auch juristisch muss sich dringend etwas ändern, denn wie der Tod von Malte C, oder auch die jüngste Attacke auf eine trans Frau in Bremen am vergangenen Samstag zeigen, nimmt die Hasskriminalität gegen queere Menschen in Deutschland zu. Der am 30. August von der Ampelkoalition vorgelegte Entwurf eines „Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt" ist daher mehr als überfällig.

„Oftmals versucht die Polizei sogar aktiv eine LSBTI-Erwähnung zu vermeiden, damit die Tat nicht medial skandalisiert werden kann.“

Juristisch wird die Straftat, der Malte zum Opfer fiel, als Hasskriminalität gegen die sexuelle und/oder geschlechtliche Identität bezeichnet. Politisch wird der Fall vermutlich beim Bundesinnenministerium als „PMK-rechts“ (politisch motivierte Kriminalität – rechts) in der Statistik auftauchen. „Vermutlich“, weil es nie ganz sicher ist, ob der Fall auch bei der Strafanzeige als queerfeindliche Tat erfasst wird. Schließlich haben nur einige Bundesländer bei der Polizei eine spezielle Ansprechstelle, die für LSBTI-Straftaten sensibilisiert ist.

Oftmals versucht die Polizei sogar aktiv eine LSBTI-Erwähnung zu vermeiden, damit die Tat nicht medial skandalisiert werden kann. So war es, wie mir von einer privaten Quelle aus Münster berichtet wurde, auch bei dem Angriff auf Malte. Ebenso offenbar beim Angriff auf ein junges trans Mädchen in Herne Anfang des Jahres. Doch nicht nur bei der Polizei besteht Verbesserungsbedarf. Selbst wenn die Straftat dort queersensibel erfasst wurde, macht es wenig Sinn, wenn der Fall anschließend bei einer Staatsanwaltschaft landet, welche die LSBTI-Feindlichkeit der Tat nicht erkennt. Bisher haben nur Berlin und Leipzig eine LSBTI-Ansprechstelle bei der Staatsanwaltschaft. Auch in Köln ist eine solche Stelle Gerüchten zufolge im Gespräch.

Und wenn man schließlich das Glück hatte, dass sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft die Straftat als queerfeindlich erkannt haben, dann hängt jetzt immer noch alles noch vom Gericht ab. Denn wenn dort keine Sensibilität in Sachen LSBTI-Straftaten vorhanden ist, dann nützt all das Engagement der zuvor genannten Ansprechstellen wenig. Das Vertrauen der queeren Community in Polizei und Co. ist also nicht nur aufgrund der Stonewall Riots und ähnlicher Gewalterfahrungen rund um die Anfänge der CSDs gering. Man sieht sich einer staatlichen Übermacht gegenüber und es ist ernüchternd, wenn man dort solch dicke Bretter bohren muss, um auf den Bedarf von geschultem Personal aufmerksam zu machen.

„Zahlen ermöglichen Statistiken und Statistiken zeigen wo Handlungsbedarf besteht.“

Doch auch wenn es wenig aussichtsreich erscheinen mag, dem Rechtsstaat die Situation queerer Menschen näherzubringen, so ist es umso wichtiger Straftaten zur Anzeige zu bringen, denn mit vorhanden Statistiken lässt sich der tatsächliche Bedarf feststellen, so dass präventive Maßnahmen eingeleitet werden können.

Im Jahr 2020 führte das BMI die Kategorie Geschlecht/sexuelle Identität ein, um transfeindlich motivierte Taten gesondert zu erfassen. Bis dahin wurden sie unter dem Merkmal „sexuelle Orientierung“ gelistet. Dabei wurden im ersten Jahr nach Einführung dieser Kategorie insgesamt 204 transfeindlich motivierte Straftaten registriert, darunter 40 Gewaltdelikte. Ohne eine solche Kategorie ließe sich das Ausmaß der transfeindlich motivierten Straftaten nur erahnen. Und obwohl die Dunkelziffer deutlich höher liegen müsste, Zahlen ermöglichen Statistiken und Statistiken zeigen wo Handlungsbedarf besteht.

„Wir brauchen den verfassungsmäßigen Schutz queerer Personen im Grundgesetz.“

Bei dem hohen Ausmaß von Hasskriminalität gegen queere Menschen in Deutschland, braucht es mehr als Solidarität. Die gegenseitige Unterstützung innerhalb der queeren Community wird auf Dauer nicht ausreichen. Wir können uns nicht ständig gegenseitig verteidigen. Wir brauchen den Support und die Solidarität der breiten Gesellschaft. Und vor allem braucht es gefestigte Strukturen, die queerfeindliche Straftaten auch als solche erkennt und bestraft. Wir brauchen den verfassungsmäßigen Schutz queerer Personen im Grundgesetz. Und deshalb brauchen wir in jeder Stadt und in jedem Dorf einen CSD, um darauf aufmerksam zu machen, wie die Realität queerer Menschen aussieht. Und das so lange, bis die Hasskriminalität gegenüber queeren Menschen der Vergangenheit angehört und es nicht mehr dem Eingreifen mutiger Menschen wie Malte bedarf, um queere Menschen vor Beleidigungen und Gewalt zu schützen. RIP Malte.

Bild: Julia Monro / julia-monro.de
Julia Monro

Julia Monro ist Menschenrechtsaktivistin und setzt sich dafür ein, dass Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität nicht benachteiligt werden. Sie ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualiät (dgti) und war geschäftsführendes Vorstandsmitglied im Bundesverband Trans*. Seit 2019 stand sie sowohl der Bundesregierung als auch der Europäischen Kommission (ECRI) mit ihrer fachlichen Expertise zur Lebenssituation von trans* Personen zur Verfügung und ist an Gesetzgebungsverfahren, wie dem des Selbstbestimmungsgesetzes, beteiligt. Zuletzt wirkte sie bei der Erarbeitung neuer DFB-Richtlinien für trans* im Fußball mit, so wie an der neuen Richtlinie VDI-6000 zur Gestaltung von genderneutralen Sanitäranlagen in einem „Universal Design“.

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