Kolumne: Sex-Positionen

Stiefkindadoption: Der Bürokratie-Parcours für Regenbogenfamilien

2. Jan. 2026 Lea Holzfurtner
Bild: D. Nietze Fotografie
Sexologin Lea Holzfurtner ist wütend über die Diskriminierung queerer Familien

Stress, Schlafmangel und Zeitmangel prägen den Alltag vieler Eltern nach der Geburt. Für queere Familien kommt in Deutschland eine zusätzliche Belastung hinzu: die Stiefkindadoption. SIEGESSÄULE-Autorin Lea Holzfurtner schreibt über Bürokratiehürden, rechtliche Unsicherheit und das gesellschaftliche Misstrauen gegenüber Regenbogenfamilien

Beim Kinderkriegen zählt vor allem eins: Väter. Genauer gesagt, Menschen mit männlichem Geschlechtseintrag. Klingt hart, ist aber juristischer Status quo. Die magische Zahl dabei ist eins. Hat man weniger als eine Person mit männlichem Geschlechtseintrag innerhalb der Elternteile, oder mehr, verwandelt sich der Kinderwunsch in den unwürdigen, oft bis zu 18 Monate langen Hindernis-Parcours der Stiefkindadoption. Zwei cis Frauen? Ein Bürokratie-Albtraum mit Nachweisen, Formularen, Aktenordnern, Gerichtsterminen und Hausbesuchen. Ein cis Mann und ein trans Mann? Ah. Da kommt es auf den Geschlechtseintrag an. Willkommen im absurden Elternschaftsspiel, das ich „Zähle die männlichen Einträge“ nenne.

Aktuell betreue ich ein Ehepaar, dessen Sexleben nach der Schwangerschaft mit einigen Hürden konfrontiert ist. Wie viele andere Paare auch müssen sie sich mit Stress, Schlafmangel, körperlichen Veränderungen und Zeitmanagement auseinandersetzen. Eine weitere Hürde, die ihnen allerdings im Gegensatz zu anderen zusätzliche Energie raubt, ist die Stiefkindadoption. Denn die magische Zahl eins ist bei ihnen nicht erreicht. Und das macht mich wütend.

Das Argument, Kinder zu „schützen“

Kurz nach einer Sexcoachingsitzung mit den beiden war ich bei meiner Gynäkologin zur Vorsorge. Wir fachsimpelten darüber, wie sich die Sexualität für Paare mit Kinderwunsch verändern kann, während sie mit einem Stäbchen an meiner Vaginalwand kratzte.

Immer noch wütend über den Status quo, mit dem sich meine Klient*innen herumschlagen müssen, sprach ich das Thema der überfälligen Gesetzesänderung zur Stiefkindadoption an. Ich erhoffte mir aufmunternde Erfahrungsberichte zu heterologer Insemination (Methode bei der Spermien eines Dritten, d.h. nicht des Partners, in den Uterus eingebracht werden), oder geteilter Mutterschaft (durch die ROPA-Methode, bei der Eizellen einer Partnerin befruchtet in die Gebärmutter der anderen Partnerin transferiert werden).

Stattdessen kam folgender Satz: „Ja, aber ich finde es auch gut, dass wir hier nichts überstürzen, bevor wir das Gesetz überhastet verändern. Es geht ja um den Schutz der Kinder.“

Ich habe nicht damit gerechnet, dass meine Gynäkologin ein Argument anführen würde, das nur all zu gern von konservativen und rechten Akteur*innen verbreitet wird.

Ich stutzte. Den Schutz der Kinder? Ich habe nicht damit gerechnet, dass meine Gynäkologin ein haltloses Argument anführen würde, das nur all zu gern von konservativen und rechten Akteur*innen verbreitet wird, um gegen queere Familien zu hetzen. Von welchem Schutz sprach sie? Dem Schutz, der das Kind im schlimmsten Fall ohne zweite gesetzliche Bezugsperson dastehen lässt oder suggeriert, dass Regenbogenfamilien kein sicheres Zuhause für Kinder seien?

Dabei sollte es längst Konsens sein, dass es keine negativen Unterschiede in der Entwicklung von Kindern in Hetero- oder Regenbogenfamilien gibt – denn das zeigen Studien sehr deutlich. Und trotzdem wird der gesetzliche Rahmen diesen Lebensrealitäten nicht angepasst. Das sorgt dafür, dass nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle und strukturelle Ungleichbehandlung weiter existieren darf.

Denn Kinderwunschbehandlungen sind auch ohne Stiefkindadoption schon sehr teuer und zeitaufwendig – oft über 10.000 Euro, wobei die Krankenkassen nur unter engen Voraussetzungen einen Teil der Kosten erstatten. Eine dieser Voraussetzungen ist es, das ausschließlich Ei- und Samenzellen des Ehepaars verwendet werden. Ehepaare ohne die „magische Eins“ fallen damit durchs Raster.

Obwohl die Insemination bei gleichgeschlechtlichen Paaren weder gegen das Embryonenschutzgesetz noch gegen die Berufsordnungen der Ärztekammern verstößt, ist sie nur in Hamburg von den Berufsordnungen der Länder ausdrücklich erlaubt. Viele Mediziner*innen befürchten Unannehmlichkeiten, wenn sie Personen mit weiblichen Geschlechtseintrag oder trans- bzw. intergeschlechtlichen Elternteilen assistieren, und manche inländischen Samenbanken lehnen die Behandlung ab. Ein strukturelles Problem.

Trotzdem gibt es immer wieder kleine Fortschritte im Kampf gegen die Stiefkindadoption: Berlin hat 2021 als eines von drei Bundesländern ein Kinderwunschförderprogramm gestartet, das gleichgeschlechtliche Paare nicht mehr grundsätzlich ausschließt. Aktuell sind die Fördermittel aber erschöpft.

Obwohl die Insemination bei gleichgeschlechtlichen Paaren weder gegen das Embryonenschutzgesetz noch gegen die Berufsordnungen der Ärztekammern verstößt, ist sie nur in Hamburg von den Berufsordnungen der Länder ausdrücklich erlaubt.

Dabei könnte es so einfach sein: Eine „Bauchmutter und eine Herzmutter“, wie es das Paar @two.moms.one.journey in meinem Podcast so wunderbar formulierte. Aber auch sie erleben die Absurdität dieser Bürokratie, bei der ihr gemeinsames Kleinkind sogar vor Gericht geladen wurde. Da ist Misstrauen, selbst bei Personen, von denen ich es nicht erwartet hätte. Misstrauen, das sich hinter Vorsicht versteckt, getarnt als eine Art Elternführerschein, „zum Wohl des Kindes“, den aber nur ganz bestimmte Paare benötigen.

Fehlende automatische Co-Mutterschaft

Von meinen Klientinnen, zwei verheiratete cis-geschlechtliche Bi+-Frauen, wurde für die Stiefkindadoption unter anderem folgendes verlangt: Gesundheitszeugnisse, polizeiliches Führungszeugnis, Einkommensnachweis, Schufa und ein „Nachweis der verfestsigten Lebensgemeinschaft“ in Form von Fotos, Zeugenaussagen und Kontoauszügen. Das Problem: fehlende automatische Co-Mutterschaft. Das deutsche Abstammungsrecht basiert auf der Zweiteilung von „Mutter“ („die Frau, die das Kind geboren hat“) und „Vater“ („der Mann, der mit der Mutter verheiratet ist“). Dabei ist es egal, welches Sperma de facto die Eizelle befruchtet hat.

Das geht so weit, dass nicht nur der Ehemann einer schwangeren Frau automatisch rechtlich als Vater anerkannt wird, egal ob das Sperma von ihm, einer Affäre oder einem privaten Samenspender kam. Wird eine unverheiratete Frau nach einem One-Night-Stand mit einem Unbekannten schwanger, könnte sich ihr schwuler bester Freund unkompliziert als rechtlicher Vater anerkennen lassen. Sofern er den männlichen Geschlechtseintrag hat. Denn darum geht's: Sobald genau eine Partnerperson einen männlichen Geschlechtseintrag hat, fragt niemand so genau nach.

Anders ist das, wenn die magische Zahl eins eben nicht erreicht ist. Entscheiden sich zum Beispiel zwei verheiratete Personen mit weiblichem Geschlechtseintrag, wie meine Klientinnen, gemeinsam ein Kind zu bekommen, sind nicht beide automatisch die Eltern. Es ist auch nicht mit einer schnellen Anerkennung als „Vater“ bzw. „Elternteil“ getan, so wie das ein Mensch mit männlichem Geschlechtseintrag einfach tun kann. Dann muss es die langwierige Stiefkindadoption sein. „Meine Frau muss beweisen, dass sie Teil unserer Familie ist obwohl wir unseren Kinderwunsch seit vier Jahren gemeinsam planen“, berichtet die Bauchmama meines Klientenpaars und die Herzmama fügt hinzu: „Dieses Gesetz schützt keine Kinder, es verletzt Familien.“ Ich stimme ihnen zu. Es geht nicht um Vorsicht, es geht um Kontrolle. Und solange Elternschaft in Deutschland am Geschlechtseintrag hängt, sind es nicht die Kinder, die geschützt werden, sondern ein überholtes System.

Lea Holzfurtner (@sexcoach.berlin) ist klinische Sexologin, Autorin von „Dein Orgasmus” und Vorständin von BiBerlin.eV. In ihrer Berliner Praxis und im Podcast „Berlin Intim“ coacht sie Menschen mit Klitoris und deren Partner*innen.

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