Iran

Todesurteil für zwei queere Aktivist*innen

12. Sept. 2022 Negin Behkam/as
Bild: 1500tasvir_en
Sareh

Das iranische Regime hat gegen zwei queere Aktivist*innen Todesurteile verhängt. Eine Petition, die dazu beitragen soll die Hinrichtungen zu verhindern, wurde mittlerweile von über 116.000 Menschen (Stand: Ende November) unterschrieben

Die beiden LGBTIQ*-Aktivist*innen Zahra Sedighi Hamedani (31), bekannt als Sareh, und Elham Choubdar (24) wurden Ende August im Iran zum Tode verurteilt. Ihnen wird unter anderem „Korruption auf Erden“ vorgeworfen.

Nach der öffentlichen Empörung über die Todesurteile bestätigte die Nachrichtenagentur der iranischen Justiz am 5. September die Verhängung der Todesstrafe gegen Sareh und Elham und behauptete, dass die beiden Frauen andere junge Frauen ausgebeutet hätten. Iranischen Menschenrechtsorganisationen zufolge lautete die genaue Anklage in der Gerichtsverhandlung, die in Urmia stattfand, allerdings „Korruption auf Erden“ durch die „Förderung von Homosexualität“ und „Förderung des Christentums“ und ihre „Beziehung mit den Medien, die sich der Islamischen Republik widersetzen“.

Druck auf die Regierung ausüben

Die iranische Zivilgesellschaft hat noch Hoffnung: Wenn die Regierung unter Druck gesetzt wird, könnte das Urteil vielleicht gekippt werden. Eine Online-Petition auf der Kampagnenplattform All Out sammelt deswegen Unterschriften und verlangt, dass die ungerechte und grausame Verhaftung, Inhaftierung und Todesstrafe von Sareh aufgehoben wird. Bis jetzt haben über 116.000 Menschen unterschrieben.

Doch nicht nur die Zivilgesellschaft sollte handeln. Auch die westlichen Regierungen, darunter Deutschland, sollten dringend aktiv werden. Shadi Amin von der iranischen LGBTIQ*-Organisation 6Rang fordert im Gespräch mit SIEGESSÄULE-Schwestermagazin L-MAG: „Die deutsche Regierung verspricht Menschenrechtsorganisationen seit Jahren, dass sie trotz ihrer wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Iran die Menschenrechte der iranischen Bürger*innen nicht vergisst. Sie könnte wenigstens laut und öffentlich das Todesurteil von Sareh und Elham aufs Schärfste verurteilen und ihre Freilassung fordern. Die deutsche Regierung muss alle Kräfte mobilisieren, um die iranische Regierung unter Druck zu setzen und dieses Urteil aufzuheben.“

Sareh sitzt laut Informationen von 6Rang seit Oktober 2021 in Haft. Bei dem Versuch, die Grenze zu überqueren, um in der Türkei Asyl zu suchen, wurde Sareh festgenommen. Die Aktivist*in musste fliehen, nachdem sie aufgrund eines Interviews mit BBC Persian ins Visier der Behörden geriet. In den sozialen Medien postete Sareh oft Texte zu LGBTIQ*-Rechten. Über Elham wisse man hingegen deutlich weniger. „Sareh hatte eine größere Online-Präsenz. Sie veröffentlichte unmittelbar vor ihrer Verhaftung ein Video, das uns Aufschluss über ihre Situation gegeben hat und uns gewissermaßen die Erlaubnis erteilt hat, öffentlich über sie zu berichten. Elhams soziale Medien wurden kurz nach ihrer Festnahme von den iranischen Behörden gelöscht, weshalb wir leider weniger über sie wissen“, erklärt Amin. Elham war Inhaberin eines Geschäfts für Brautkleider und mit Sareh befreundet.

Bild: privat
Elham

Vereinten Nationen und EU verurteilen Todesstrafe

Die Vereinten Nationen seien „zutiefst besorgt“ über die Todesurteile gegen die beiden LGBTIQ*-Aktivist*innen im Iran. Das sagte die Sprecherin des UN-Menschenrechtsbüros, Liz Throssell am Freitag letzter Woche. Die Gerichtsverfahren seien ihren Angaben nach weder fair noch rechtsstaatlich gewesen. Die beiden Aktivist*innen seien unter dem „vagen und weit gefassten Vorwurf“ der „Korruption auf Erden“ verurteilt worden, der sich auf den Artikel 286 des islamischen Strafgesetzbuchs im Iran bezieht. Danach werden Personen, die angeblich „Verbrechen“ begehen, weil sie in einem großen Umfang u. a. die inländische oder äußere Sicherheit gefährden, das nationale Wirtschaftssystem stören oder Lügen verbreiten zum Tode verurteilt.

Auch die EU hat die Todesstrafe gegen die beiden Aktivist*innen im Iran verurteilt. Die EU lehne grundsätzlich die Todesstrafe ab und strebe ihre weltweite Abschaffung an, sagte Peter Stano, Sprecher des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell am Dienstag, den 13.09.. Die EU wende sich zudem entschieden gegen alle Formen der Kriminalisierung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Man werde weiterhin Druck auf die iranischen Behörden ausüben, damit sie den Bürger*innen des Landes alle Grundrechte garantieren, unabhängig von ihrer Religion, Weltanschauung, sexuellen Orientierung oder einem anderen Status.

Am Mittwoch, den 14.09., berichtete die iranische Nachrichtenagentur Isna, dass die Todesurteile des Revolutionsgerichts in Urmia gegen die beiden Frauen nun vor dem Obersten Gerichtshof überprüft werden sollen.

Homosexualität ist im Iran verboten und wird mit dem Tod bestraft. Es gibt keine genauen Statistiken über die Zahl der Hinrichtungen von Homosexuellen. Laut der Menschenrechtsorganisation HRANA sollen Anfang des Jahres zwei Männer im Nordwesten des Irans wegen Homosexualität gehängt worden sein.

Petition „Iran: Save Sareh and Elham’s lives"

Email-Aktion von Amnesty International: „Iran: Zahra und Elham dürfen nicht sterben!"

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Update: Aktivist*innen aus der Haft entlassen

Die Todesurteile der beiden LGBTIQ*-Aktivist*innen Sareh Sedighi Hamedani und Elham Choubdar wurden Anfang 2023 aufgehoben. Mittlerweile wurden beide auch aus der Haft entlassen. Wie das queere iranische Netzwerk 6Rang Mitte März berichtete, wurde Elham Choubdar gegen eine Kaution von umgerechnet rund 20.000 Euro und Sareh Sedighi Hamedani nach Zahlung von rund 42.000 Euro freigelassen. Die Prozesse gegen die Aktivist*innen laufen jedoch weiter. Eine weitere Gerichtsverhandlung soll Mitte April stattfinden.

Sven Lehmann, Queerbeauftragter der Bundesregierung, hatte die politische Patenschaft für die Aktivist*innen übernommen. Er machte für die Entlassung aus der Haft u. a. den internationalen Protest und den politischen Druck verantwortlich.

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