Berlin

Gedenken an homosexuelle NS-Opfer

2. Mai 2014
Kranzniederlegung an der Station Z in der Gedenkstätte Sachsenhausen

Anlässlich des 69. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Sachsenhausen wird auch in diesem Jahr eine Gedenkfeier zu Ehren der homosexuellen NS-Opfer veranstaltet. Beginn ist um 14:00 Uhr am Haupttor der Gedenkstätte. Ulrich Keßler, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg, wird um 14:20 Uhr am ehemaligen Block 14 eine Ansprache halten, bei der er an das Schicksal von Horst Hörig erinnert. Hörig war seit 1931 bei der Polizei als Strichjunge registriert. Sechs Jahre später wurde er von der Gestapo gefasst und aufgrund des von den Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte, zu fast zwei Jahren Gefängnis verurteilt. 1939 kam er ins KZ Sachsenhausen. Hörig gehörte zu jenen, die den Holocaust zwar überlebten, aber diese Erfahrung wohl nie überwinden konnten. Er beging 1961 Selbstmord. Als Grund vermutete seine Tochter Petra Hörig, dass er mit den Erlebnissen aus seiner Vergangenheit nicht fertig wurde.

Mit Horst Hörig stellt die in Kooperation von der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten mit dem LSVD veranstaltete Gedenkfeier erneut eine Einzelperson in den Mittelpunkt. Einer oft gesichtslosen Erinnerungskultur werden so konkrete Schicksale gegenübergestellt. Im Anschluss an die Ansprache findet an der Station Z eine Kranzniederlegung sowie die zentrale Gedenkfeier für alle NS-Opfer statt.

Gedenken an NS-Opfer, 04.05., 14:00, Gedenkstätte Sachsenhausen, stiftung-bg.de

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