Frist für steuerliche Gleichstellung

Das Bundesverfassungsgericht lässt erneut keinen Zweifel an dem Ziel, homosexuelle Menschen rechtlich gleichzustellen. Es treibt die Regierung weiter vor sich her – jetzt geht es um die Grunderwerbssteuer, die beim Kauf von Grundstücken anfällt. Eheleute genießen hier steuerliche Vorteile, verpartnerte Schwule und Lesben nicht. Laut „Süddeutsche Zeitung“ hat das BVG dem Bundestag nun eine Frist bis zum 18. Juni gesetzt, diese Ungleichbehandlung zu korrigieren.
Das BVG lässt keinen Zweifel daran, dass es diese Ungleichheit beheben will
Das BVG will diese Ungleichheit auch gegen den Willen der Bundesregierung aufheben: Es droht sogar mit einer Vollstreckungsanordnung. Das bedeutet, dass das BVG an der Regierung vorbei bestimmen könnte, wie die Umsetzung der steuerlichen Gleichstellung durchgeführt wird. Für die Regierung wäre das eine klare Unfähigkeitsbescheinigung.
Volker Beck, Bündis90/Die Grünen, kommentiert den Vorgang so: „Alle Benachteiligungen der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe waren von Anfang an verfassungswidrig. Alles andere als Gleichberechtigung ist verfassungswidrige Diskriminierung. Eine Koalition, die das nicht begreift, sollte darauf verzichten, Recht und Gesetz für sich zu beanspruchen. Law and Order geht anders, Herr Schäuble!“
Christian Mentz