Steuernzahlen mit CDU/FDP: halbherzige Ein-bisschen-gleicher-Stellung

Vor drei Wochen entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch homosexuelle Paare das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen können. Nun hat der Bundestag das Urteil umgesetzt: Abgeordnete aller fünf Fraktionen stimmten am Donnerstagabend für einen Entwurf der schwarz-gelben Regierungskoalition. Rund 15 bis 20 Abgeordnete aus der Unionsfraktion stimmten mit „Nein“.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, wies darauf hin, dass es nur dank der Opposition eine Mehrheit gegeben habe. Auch der CDU-Abgeordnete Stefan Kaufmann zeigte sich enttäuscht: „Ich hätte mir gewünscht, dass die Kollegen geschlossen für den Gesetzentwurf stimmen.“
Union und FDP bleiben beim Verzögern statt Durchstarten
Das Prinzip der Regierungskoalition (Union und FDP) bleibt das Verzögern statt Durchstarten, zumindest wenn es um Gleichstellung geht. Volker Beck und Claudia Roth (Bundesvorsitzende der Grünen) erklären gemeinsam: „Neben der Änderung des Einkommensteuergesetzes fehlen analoge Änderungen in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Wohnungsbau-Prämiengesetz, Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Eigenheimzulagengesetz, Abgabenordnung und Bundeskindergeldgesetz.“
Und auch die jetzt getroffene Regelung der Rückwirksamkeit des Splittings ab 2001 ist unvollständig: Nur Paare, die jedes Jahr dem Steuerbescheid widersprochen haben, können auf eine ausgleichende Rückzahlung erwarten.
Entsprechende Änderungsanträge von SPD-, Grünen- und Linksfraktion lehnte der Bundestag in namentlicher Abstimmung ab.
Malte Göbel/cm