Politik

Maghreb-Staaten als nicht sicher eingestuft

10. März 2017
© Bundesrat

Der Bundestag hatte im Mai letzten Jahres einen Gesetzesentwurf abgesegnet, mit dem die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern erklärt worden wären. Ziel war es, AsylbewerberInnen leichter in ihre Heimatländer abschieben zu können. (SIEGESSÄULE kommentierte) Im Bundesrat ist dieses Vorhaben nun erwartungsgemäß gescheitert. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, kam vor allem aus den Bundesländern Widerstand, in denen die Linkspartei und die Grünen an der Regierung beteiligt sind.

1996 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, Länder können als sicher eingestuft werden, wenn dort landesweit Schutz vor politischer Verfolgung für alle Bevölkerungsgruppen besteht. Nach Angabe von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International werden jedoch in allen drei Ländern Menschenrechte verletzt und zum Beispiel Oppositionelle oder Homosexuelle verfolgt, eingesperrt und misshandelt.

Der LSVD begrüßte das Scheitern im Bundesrat und machte darauf aufmerksam, dass erst vor zwei Wochen ein Fall bekannt worden sei, in dem zwei Männer wegen gleichgeschlechtlicher Handlungen in Marokko verurteilt wurden. Darüber hinaus heißt es in der heute herausgegebenen Pressemitteilung: „Staaten als ,sicher' zu deklarieren, die Homosexualität kriminalisieren, stellt Menschenrechtsverfolgungen einen Persilschein aus. Das wäre ein schwerer Schlag für einen glaubwürdigen Kampf zur weltweiten Entkriminalisierung von Homosexualität. Der LSVD ist froh, dass der Bundesrat diesen menschenrechtlich fatalen Weg nicht mitgeht. Wir danken allen Landespolitikerinnen und Landespolitikern, die hier standhaft geblieben sind und die Verharmlosung der Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten nicht mitmachen“

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