Gesundheitsministerium

Jens Spahn legt Gesetzesentwurf für Verbot von Konversionstherapien vor

4. Nov. 2019
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn @BMG

Das Bundesministerium für Gesundheit hat heute einen Gesetzesentwurf zum Verbot von sogenannten Konversionstherapien vorgelegt, mit dem bestimmte Personen vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität geschützt werden sollen. Gesundheitsminister Jens Spahn hatte im Juni angekündigt, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf noch vor Ende des Jahres vorgelegt werde. (SIEGESSÄULE berichtete)

Demzufolge sollen Konversionstherapien bei unter 18-Jährigen verboten werden. Bei einwilligungsfähigen Volljährigen sollen diese „Therapien“ allerdings weiterhin zulässig sein. Einschränkungen gebe es hier nur, wenn Personen bei der Entscheidung, sich behandeln zu lassen, einem „Willensmangel“ unterlägen. Dieser liege vor, wenn der Behandelte z. B. getäuscht oder zu einer Therapie gezwungen werde.

Auch bei 16 bis 18-Jährigen gibt es Einschränkungen: Eine Konversionstherapie sei demnach zulässig, wenn die Person „über die erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung und Tragweite der Entscheidung verfügt“, diese Behandlung durchzuführen.

Wer gegen das Gesetz verstößt und eine solche Behandlung durchführt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern bestraft.

Ein gesellschaftliches Zeichen setzen

„Diese angebliche Therapie macht krank und nicht gesund", sagte Spahn gegenüber dem RND. Wo diese Behandlungen durchgeführt würden, entstehe oft „großes körperliches und seelisches Leid", so der CDU-Politiker weiter. „Und ein Verbot ist auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen an alle, die mit ihrer Homosexualität hadern: es ist ok, so wie du bist."

Es ist auch untersagt, für Konversionstherapien öffentlich zu werben, sie anzubieten und zu vermitteln. Allerdings könne man Personen, die sich über die „Tragweite der Entscheidung“ bewusst seien, eine soclhe Behandlung anbieten. „Das Verbot gilt immer dann, wenn der Gesprächspartner unzulässig Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen."

Kritik von Seiten der Grünen

Die Sprecherin für Queerpolitik von den Grünen und Mitglied des Bundestages, Ulle Schauws, begrüßt in einer Pressemitteilung einerseits den Entwurf und hoffe, dass dieser bald im Bundestag beschlossen werde. Andererseits mahnt sie Mängel an: Sie kritisiert unter anderem die Regelung, dass bei 16 bis 18-Jährigen das Verbot nicht gelte, wenn der/die Therapeut*in den Nachweis erbringt, dass die behandelte Person die Einsichtsfähigkeit über Tragweite und Risiken der Behandlung verfügt. „Da in der Praxis Jugendliche u.a. von ihren Eltern unter enormen Druck gesetzt werden, würde eine solche Regelung an der Realität vorbei gehen." Der Gesetzentwurf müsse deshalb nachgebessert werden. Bis zum 22. November haben die zuständigen Verbände Zeit mit Stellungnahmen auf den Entwurf zu reagieren.

hage/as

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