LGBT-Filmfestival doch kein „ausländischer Agent“
Das Stadtgericht von St. Petersburg hat zwei Urteile verworfen, die das lesbisch-schwule Filmfestival „Side By Side“ zu einer Strafe von 400.000 Rubel (rund 9.000 Euro) verurteilt hatten. Damals wurde das Festival als „ausländischer Agent“ bezeichnet. Jetzt begründete Richter Michail Pavljutschenko die Entscheidung mit Verfahrensfehlern, die die vorherigen Gerichte begangen oder übersehen hätten.
„Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil, endlich wurde Gerechtigkeit gesprochen“, erklären die Macher des Festivals in einer Stellungnahme. „Nun fordern wir das bereits bezahlte Geld zurück und klagen wegen weiterer Schäden für unsere Organisation. Wir hoffen, dass andere Nicht-Regierungs-Organisationen, die mit diesem Gesetz verfolgt werden, ebenfalls vor Gericht gewinnen, so dass wieder Gerechtigkeit in das russische Rechtssystem einzieht.“ Eine Klage gegen den Vorstand von Side By Side ist noch anhängig, eine Verurteilung würde eine Strafe von 300.000 Rubel (rund 7.000 Euro) bedeuten. Die Verhandlung wird Ende Oktober/Anfang November erwartet.
Das Gesetz gegen „ausländische Agenten“ verbietet es russischen Organisationen, politische Arbeit mit Geld aus dem Ausland zu finanzieren – ohne allerdings klare Regularien zu nennen. Side By Side etwa wurde verklagt, weil in einer Broschüre das Wort „Politik“ auftauchte.
Malte Göbel
LGBT-Filmfestival Side by Side: bok-o-bok.ru