Berliner Senat

Gericht kippt Berliner Sperrstunde

16. Okt. 2020
Bild: Roberto Manteufel

Das Verwaltungsgericht hat die vom Senat eingeführte Sperrstunde in Berlin vorerst für einige Lokalitäten gekippt. Das gab ein Gerichtssprecher am Freitag bekannt, nachdem einem Eilantrag von elf Gastronom*innen stattgegeben wurde. Sie hatten die Maßnahme gegen die steigenden Corona-Infektionszahlen als unverhältnismäßig kritisiert.

Die Sperrstunde war erst letztes Wochenende eingeführt worden und gilt zwischen 23 und 6 Uhr. In seiner Urteilsbegründung hob das Gericht hervor, dass es nicht ersichtlich sei, dass die Sperrstunde zu einer nennenswerten Bekämpfung des Infektionsgeschehens beitrage. Dabei verwiesen die Richter auf Daten des Robert-Koch-Instituts, nach denen Fallhäufungen eher auf andere Ursachen zurückzuführen sind, darunter Feiern im familiären Umfeld bzw. im Freundeskreis oder das Infektionsgeschehen in Einrichtungen wie Alten-und Pflegeheimen. Zudem könne Gastwirten nicht pauschal unterstellt werden, dass sie Vorgaben zu Schutz- und Hygienekonzepten nicht einhielten. „Allein die bessere Kontrollmöglichkeit einer Sperrstunde könne daher hier nicht zur Rechtfertigung der Maßnahme herangezogen werden."

Gegenüber dem rbb betonte Gerichtssprecher Stephan Groscurth, dieses Urteil sei noch nicht rechtskräftig und gelte vorerst auch nur für die elf Lokalitäten, die den Eilantrag eingereicht hatten. Das vom Senat beschlossene Alkoholverbot ab 23 Uhr bleibe von der Entscheidung außerdem unberührt.

Die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hat mittlerweile auf die Entscheidung des Gerichtes reagiert. Sie sagte: „Mit dem Urteil bleibt das Alkoholverbot bestehen, das ist eine wichtige Botschaft. Wie wir weiter vorgehen, prüfen wir noch.“

Update 23. Okt. 2020

Das Verwaltungsgericht hat heute für über 20 weitere Lokalitäten in Berlin die Sperrstunde aufgehoben. Alle anderen Bars und Restaurants müssen weiterhin ab 23 Uhr schließen. Erwartet wird nun eine Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) zum Thema. Die vom Senat beantragte Zwischenverfügung, mit der die Sperrstunde bis zur abschließenden Entscheidung des OVG weiter für alle Bars und Restaurants gelten solle, war abgelehnt worden.

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