OPs an inter* Kindern: Schutzgesetz ohne Wirkung?
Vor fünf Jahren trat das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in Kraft, das Operationen an intergeschlechtlichen Kindern ohne triftigen Grund verbietet. Doch die Praxis zeigt, dass es große Lücken und Schlupflöcher in der Umsetzung des Gesetzes gibt. Darüber sprach SIEGESSÄULE zum heutigen internationalen Intersex Awareness Day mit Florin Lindgrün und Ulrike Köppel vom Verein OII Germany e.V.
Wie definiert OII Germany Inter*? Florin: Inter* bzw. intergeschlechtlich bedeutet, dass der Körper einer Person nicht den gängigen Vorstellungen von sogenannten „weiblichen” oder „männlichen” Körpern entsprechen. Inter* Personen haben Körper, die von der Gesellschaft kaum dargestellt werden. Intergeschlechtlichkeit kann sich auf mehreren Ebenen zeigen: genetisch (z.B. Chromosomen), anatomisch (z.B. Genitalien) oder hormonproduzierende Organe. Eine konservative Schätzung der UN geht davon aus, dass 1,7 Prozent der Menschen inter* sind.
„Mit dem Gesetz wird endlich die Schutzbedürftigkeit von inter* Kindern und Säuglingen anerkannt und versucht, das Selbstbestimmungsrecht zu stärken und zu bewahren.“
Was regelt das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklungen? Ulrike: Mit dem Gesetz wird endlich die Schutzbedürftigkeit von inter* Kindern und Säuglingen anerkannt und versucht, das Selbstbestimmungsrecht zu stärken und zu bewahren. Es gibt vor, dass für einen geschlechtsverändernden Eingriff ein triftiger Grund vorliegen muss. Das ist möglich, wenn es um die Gesundheit des Kindes oder Säuglings geht. Das ist wiederum sehr weit gefasst, was zu Schlupflöchern führt. Um einen Eingriff zu erlauben, muss ein Familiengericht diesen genehmigen. Für einen Gerichtsantrag muss eine interdisziplinäre medizinische Kommission den Eingriff befürworten. Die Kommission besteht aus dem behandelnden Arzt oder der Ärztin, einer weiteren ärztlichen Person, einem*einer Jugendpsycholog*in und einer in Ethik aus- oder weitergebildeten Person.
Wer wählt die Personen aus und welche Kenntnisse zum Thema inter* müssen sie vorweisen? Ulrike: Keine, die Kommission besteht aus einer behandelnden ärztlichen Person des Krankenhauses, das die Eltern aufgesucht haben, sowie einer weiteren Arztperson, die nicht mit der Behandlung befasst ist. Eltern können, wenn sie wollen, mehrere Kliniken aufsuchen, bis sie die Befürwortung einer Kommission erhalten.
Die letzte Entscheidungsmacht, ob ein Eingriff notwendig ist haben Richter*innen. Welche Weiterbildungen zu der Thematik sind notwendig? Florin: Es gibt keine verpflichtenden Fortbildungen für Familiengerichte im Land Berlin zum Thema Inter*. Richter*innen haben die Verantwortung, sich auch zu diesem Thema fortzubilden. Durch informellen Austausch mit Richter*innen wissen wir, dass über Inter*-Rechte große Unkenntnis herrscht. Viele sind zum Beispiel überrascht, dass die UN geschlechtsverändernde Eingriffe an inter* Kindern als Folter anerkennt.
„Ich finde es erschreckend, dass Körper basierend auf normativen Vorstellungen verändert werden.“
Inwiefern erfahren inter* Kinder durch normative Vorstellungen von Geschlecht und Sexualität Gewalt? Ulrike: Funktionelle Eingriffe (die nicht unter das Gesetz fallen) an den Genitalien von inter* Säuglingen und Kindern stützen sich auf heteronormative Vorstellungen: Jungs pinkeln im Stehen, Sex mit Mädchen ist penetrativ.
Florin: Ich finde es erschreckend, dass Körper basierend auf normativen Vorstellungen verändert werden. Das sind Säuglinge, von denen Ärzt*innen und Eltern fordern, dass sie später heteronormativen Sex haben können müssen.
Florin, du wurdest als Kind auch operiert und hast nun Zugang zu deinen OP-Berichten. Was bedeutet der Zugang zu den Dokumenten für dich? Florin: Für mich herauszufinden, dass ich inter* bin, war eine große Erleichterung und eine Erklärung, was mit mir gemacht worden ist. Ich bin froh, dass ich meine OP-Berichte gefunden habe. Anfangs konnte ich die Inhalte der OP-Berichte nicht verstehen. Die Erklärung von solidarischen Ärzt*innen und die Einordnung der Inter*-Community haben mir geholfen zu verstehen, was mir passiert ist. An meinem Körper ist nichts Falsches, sondern die medizinischen Kriterien, die meinen Körper bewerten, sind falsch. Die Dokumente boten eine Erklärung für die Krankenhauseingriffe und warum mein Körper vermeintlich anders ist.
„An meinem Körper ist nichts Falsches, sondern die medizinischen Kriterien, die meinen Körper bewerten, sind falsch.“
Was sind eure Forderungen an die Politik im Hinblick auf geschlechtsverändernde Operationen? Florin: Medizinische Dokumente müssen mindestens achtzig Jahre zugänglich sein, damit Betroffene verstehen können, was mit ihnen als Kindern oder Säuglinge passiert ist. Und wir fordern eine verpflichtende kostenlose Peerberatung für Eltern und Sorgeberechtigte, wofür mehr Kapazitäten und Förderungen für Inter*-Beratungsstellen notwendig sind. Es braucht eine wissenschaftliche, medizinunabhängige Evaluation des Gesetzes durch unabhängige Forschende. Und wir fordern einen Entschädigungsfonds für Inter*-Personen.
Ulrike: Der Schutz von inter* Kindern muss, unabhängig von der medizinischen Perspektive darauf, wie ein Körper geschlechtlich auszusehen und sexuell zu funktionieren hat, geregelt werden. Er darf nicht von Diagnosen und der ärztlichen Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit abhängen.
OII Germany e.V.
Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen
oiigermany.org
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