Selbstbestimmungsgesetz: Interview mit der dgti

„Uns wird nicht zugetraut, über die eigene Identität zu urteilen“

1. Juni 2023 Felix J. Jenkins
Bild: Canva

Bis zum 30. Mai konnten Verbände eine Stellungnahme zum Entwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz beim Bundesfamilienministerium einreichen. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti) kritisierte u. a., dass „genderkritische Narrative unreflektiert in den Gesetzesentwurf aufgenommen“ wurden und er an einem „menschenrechtlich nicht mehr akzeptablen binären Verständnis von Geschlecht" festhalte. SIEGESSÄULE sprach mit Jenny Wilken von der dgti über die Kritik

Jenny, wie schätzt die dgti den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz ein: Was sind eure zentralen Kritikpunkte? Wir begrüßen, dass die Ampel einen zielführenden Entwurf erarbeitet hat. Vergangene Versuche an einer Alternative zum Transsexuellengesetz (TSG) wurden von konservativen Stimmen abgelehnt.

Stark kritisieren wir die fehlende Selbstbestimmung für Kinder und Jugendliche: Sie müssen die Einwilligung beider Eltern einholen. Ohne Einwilligung entscheidet das Familiengericht. Das heißt im schlimmsten Fall: Minderjährige müssen doch wieder Begutachtungen über sich ergehen lassen und einen belastenden Prozess in Kauf nehmen.

„Stark kritisieren wir die fehlende Selbstbestimmung für Kinder und Jugendliche.“

Gibt es Aspekte, die du gut findest? Tatsächlich, ja: Ehegatten können alte Namen aus der Eheurkunde streichen lassen, um Zwangsoutings zu vermeiden. Auch für inter* Personen soll es ein Offenbarungsverbot geben. (Mit dem Offenbarungsverbot gilt ein Zwangsouting als Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, Anm. d. Red.)

Bei Geburtsurkunden wurde gegen den biologistischen Duktus des Europäischen Gerichtshofes entschieden: Trans Männer können unter bestimmten Voraussetzungen künftig als „Vater“ eingetragen werden, trans Frauen und nichtbinäre Menschen allerdings nur maximal als „Elternteil“.

Wie bewertest du die Bedenkzeit von drei Monaten bis der Geschlechtseintrag gültig wird? Es stellt sich die Frage nach dem Sinn: Geht es hier um vermeintliche Fehlentscheidungen? 0,6 Prozent der Bevölkerung sind trans, inter* oder nichtbinär. Unserer Information nach haben nur ein Prozent davon eine Änderung des Geschlechtseintrages bereut.

Sollen die Fristen Missbrauch verhindern? Es ist wahrscheinlicher, dass transfeindliche Akteure einen willkürlich geänderten Geschlechtseintrag für politische Zwecke instrumentalisieren, als dass trans Personen ihre Lebensentscheidung bereuen.

Nach Änderung des Geschlechtseintrags gibt es eine zusätzliche Sperrzeit von einem Jahr bevor neue Änderungen beantragt werden können. In einigen Fällen machen Personen ein doppeltes Coming-Out durch und transitionieren etwa von trans zu nichtbinär. In diesem Fall darf eine Korrektur des Geschlechtseintrags aber nicht durch Wartezeiten erschwert werden.

„0,6 Prozent der Bevölkerung sind trans, inter* oder nichtbinär. Nur ein Prozent davon haben eine Änderung des Geschlechtseintrages bereut.“

Was bedeutet der Gesetzesentwurf spezifisch für intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen: Ist das eine Verbesserung oder Verschlechterung der Lebensqualität? Ein Zugewinn ist definitiv, dass die rechtliche Anerkennung des Geschlechts nicht mehr abhängig von dem pathologisierenden Gutachten ist.

Attest und Diagnosen werden in jedem Fall erspart, das ist zu begrüßen. Theoretisch wäre es Menschen mit diversem Geschlechtseintrag nun möglich, Reisen in Länder mit transfeindlichen Gesetzen auf Wunsch mit binärem Pass zu erleichtern. Das könnte zusätzlichen Schutz bedeuten.

Im Alltag wird das Gesetz wenig Auswirkung haben: Menschen erfahren Ablehnung, wenn das Aussehen scheinbar vom Namen abweicht. Wir müssen auf intersektionale Aufklärung setzen und lernen, in einer vielfältigen Gesellschaft miteinander zu leben.

Was bedeutet das Selbstbestimmungsgesetz für das Gesetz zur dritten Option? Wird es dadurch obsolet? Das Selbstbestimmungsgesetz löst das TSG und den Paragraph 45b des Personenstandsgesetzes ab.

„Die Sperrfrist lässt die olle Kamelle, Trans sei eine Modeerscheinung, erahnen.“

Viele bezeichnen den Gesetzesentwurf als „Misstrauensgesetz“: Wie sieht die dgti das? Misstrauen sehen wir insofern, dass uns weiterhin nicht zugetraut wird, über die eigene Identität zu urteilen. Die Sperrfrist lässt die olle Kamelle, Trans sei eine Modeerscheinung, erahnen. Auch die Regelung zum Klarstellen von bestehendem Recht wundert uns: Man schreibt in ein Gesetz nicht, was es nicht regelt. Es scheint, als sollten auf diese Weise radikalisierte Gruppen beschwichtigt werden.

Thema Sauna-Passus: Wie ist die Einschätzung hier? Offenbar geht es darum, Personen mit Penis aus Schutzräumen für Frauen auszuschliessen, was den Mythos verstetigt, trans Frauen seien eine Gefahr für cis Frauen. Ganz klar: Auch dort, wo Hausrecht besteht, ist Diskriminierungsschutz gegeben! Ausschluss aufgrund von Transgeschlechtlichkeit ist unzulässig.

Gut möglich, dass Betreiber*innen von Frauensaunen durch die mediale Debatte verunsichert sind. Betroffene sollten aber auf ihr Recht bestehen und bei Benachteiligung die Antidiskriminierungsstelle kontaktieren.

„Auch dort, wo Hausrecht besteht, ist Diskriminierungsschutz gegeben! Ausschluss aufgrund von Transgeschlechtlichkeit ist unzulässig.“

Wie bewertet der dgti die Regelung zum Kriegsfall? Die Unterstellung, cis Männer könnten die Regelung nutzen um Kriegsdienst zu verweigern, geht einher mit der Vorstellung, trans Frauen einzuberufen, die zufällig zwei Monate nach Kriegsbeginn ihren Geschlechtseintrag geändert haben. Beides ist absurd.

Wie schätzt die dgti die Re-Evaluierung nach fünf Jahren ein? Ist das ein Einfalltor für künftige konservative Regierungen, das Selbstbestimmungsgesetz wieder zu kippen? Grundsätzlich ist Evaluierung von Gesetzen gut, denn mit der Zeit zeigen sich Möglichkeiten zur Verbesserung. In Deutschland ist es schwierig, bestehende Gesetze einfach abzuschaffen. Wären Rechte an der Macht, bestünde die Gefahr jedoch.

Welche Schritte, Aktionen etc. plant ihr als Organisation? Das BMFSFJ hat uns eingeladen, in Konsens mit den Verbänden unsere Stellungnahme beim Familienministerium einzureichen. Die Kritik ist deutlich ausgefallen und wir sind vorsichtig optimistisch, dass einzelne Paragraphen nachgebessert werden. Übrigens feiert die dgti e. V. am 30. Juni ihr 25. Jubiläum, unter Schirmherrschaft von Sven Lehmann. Dort werden wir erstmals einen Preis für die beste Trans*-Verbündetenschaft verleihen.

dgti.org

Bild: privat
Jenny Wilken

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