Recht auf korrekte Ausweisdokumente

Europäischer Gerichtshof stärkt Trans*-Rechte

13. März 2026 pb
Bild: Canva

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von trans* Personen in der EU: Mitgliedstaaten müssen Änderungen des Geschlechtseintrags ermöglichen

Einem Urteil vom 12.03. des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge haben in der EU lebende trans* Personen das Recht auf Ausweisdokumente, die ihrem gelebten Geschlecht entsprechen. Richter*innen aus Luxemburg urteilten, dass EU-Mitgliedstaaten Änderungen des Geschlechtseintrags in Personenstandsregistern erlauben müssen. Dies gehöre zum Recht, sich in der EU frei bewegen zu können.

Hintergrund ist der Fall einer bulgarischen trans Frau, die derzeit in Italien lebt und dort eine Hormontherapie begonnen hat. Ihr Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags und Namens wurde von bulgarischen Gerichten abgelehnt. Weil das Oberste Kassationsgericht Bulgariens Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht hatte, legte es den Fall dem EuGH vor.

Der queere Verband ILGA-Europe begrüßt diese Entwicklung und hebt die Bedeutung des Urteils insbesondere für trans* Personen in Ungarn, der Slowakei und Bulgarien hervor – also in Ländern, „die durch Gesetze, Urteile und Verfassungsänderungen den Zugang zur rechtlichen Geschlechtsanerkennung unmöglich gemacht haben“.

Ohne eine solche Anerkennung würden grundlegende Rechte – vom Grenzübertritt und dem Zugang zu Gesundheitsversorgung bis zur Bewerbung um einen Job oder der Einschreibung an einer Universität – zu täglichen Hürden. Darüber hinaus stärke das Urteil nicht nur die Rechte von trans Menschen, „sondern auch das Fundament von Gleichheit und Freizügigkeit innerhalb der EU“.

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