Drei Bundesländer fordern Verschärfung des SBGG
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) verschärfen, um es vor möglichem Missbrauch zu schützen. Sie fordern die Bundesregierung zu einer Reform auf
Die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) verschärfen und ihr Anliegen bei der Frühjahrskonferenz der Justizminister*innen in Hamburg vorbringen. Das geht aus einem Beschlussvorschlag hervor, über den die F.A.Z. berichtet hatte. Das SBGG solle weiterhin die Selbstbestimmung von trans* und intergeschlechtlichen Menschen wahren, zugleich aber offenkundigen Missbrauch des Gesetztes verhindern. Die Justizminister*innen der drei Bundesländer fordern, dass die Bundesregierung umgehend eine Reform auf den Weg bringen solle.
Das SBGG wurde von der ehemaligen Ampelkoalition verabschiedet, trat am 1. November 2024 in Kraft und löste damit das von vielen kritisierte Transsexuellengesetz (TSG) ab. Seitdem können Bürger*innen ihren Geschlechtseintrag einfacher und unbürokratischer per Selbstauskunft beim Standesamt ändern lassen. Statt langwierigen und entwürdigenden psychologischen Prozeduren, gibt es jetzt nur noch eine Wartezeit von drei Monaten zwischen der ersten Anmeldung und der eigentlichen Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags. Trotzdem war auch das SBGG von Anfang an kritisiert worden, da es laut Kritiker*innen in einigen Bereichen noch immer vorurteilshaft und zurückhalten sei.
Missbrauchsfall um Neonazi Liebich
Seit dem Fall um Neonazi Marla Svenja Liebich ist die Diskussion um das SBGG wieder neu entfacht. Liebich war im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Darauffolgend hatte Liebich den Namen und Geschlechtseintrag ändern lassen. Kritiker*innen sprachen von einem Missbrauch und davon, dass Liebich die Frage nach der Unterbringung in einem Frauen- oder Männergefängnis provoziert habe. Noch 2023 sprach Liebich von „Transfaschismus“ und hatte zuvor queere Menschen als „Parasiten der Gesellschaft“ beleidigt. Liebich wurde nach der Flucht aus Deutschland nun in Tschechien gefasst und soll nach Deutschland ausgeliefert werden. Die Frage danach, wo Liebich die Haftstrafe antritt ist weiterhin offen.
Fälle wie diese gibt es nur ein paar, aber sie werden von den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Anlass genommen, das SBGG nachzuschärfen. Der Beschlussvorschlag ziele darauf ab, gesetzlich festzulegen, unter welchen objektiv feststellbaren Voraussetzungen Standesämter in Fällen eines offensichtlichen Missbrauchs tätig werden können, so die F.A.Z. Notwendig sei ein nicht abschließender Katalog objektiver Anhaltspunkte. Wie das allerdings konkret aussehen könnte, bleibt offen.
Hamburger Justizsenatorin für Aufarbeitung des Leids durch TSG
Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), die in diesem Jahr die Vorsitzende der Konferenz sein wird, setzt sich laut queer.de wiederum für die Aufarbeitung und Anerkennung des Leids ein, das trans* und intergeschlechtliche Menschen durch die frühere Gesetzgebung in Deutschland erfahren haben. Am 11. und 12. Juni findet in Hamburg die Frühjahrskonferenz der Justizminister*innen statt, auf der sich zeigen wird, welche Haltung andere Länder vertreten.
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