Politik

Keine Beratungspflicht bei Stiefkindadoption

11. Dez. 2020
Bild: Mia Brucheisen

Einen Einigungsvorschlag zur Reform des Adoptionsrechts hat der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat am Donnerstagabend vorgelegt. Damit soll die weitere Diskriminierung lesbischer Paare vermieden werden.

Im Sommer hatte der Bundestag das „Adoptionshilfe-Gesetz” beschlossen, der Bundesrat lehnte den Entwurf jedoch ab. Denn das Gesetz hätte eine Beratungspflicht auch bei der so genannten Stiefkindadoption eingeführt, die lesbische Elternpaare immer noch durchlaufen müssen, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder erhalten wollen. Für heterosexuelle Elternpaare gilt dies nicht: Hier wird der Mann automatisch als zweites Elternteil anerkannt, unabhängig davon, ob er der „biologische Vater” des Kindes ist. Die Ehepartnerin einer Kindesmutter muss sich dafür erst dem langwierigen bürokratischen Verfahren der Stiefkindadoption unterziehen.

Der Einigungsvorschlag zum „Adoptionshilfe-Gesetz” lautet nun, dass auf die Beratungspflicht verzichtet wird, wenn beide Elternteile verheiratet sind oder in einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt leben.

Den eigentlich nötigen Reformvorschlag zum Sorgerecht hatte das Justizministerium zwar im August vorgelegt: Demnach soll die Stiefkindadoption für lesbische Elternpaare entfallen und Zwei-Mütter-Familien leichter anerkannt werden. Wann und ob dies umgesetzt wird, ist jedoch unklar.

Update 18. Dez. 2020

Nachdem der Bundestag am Donnerstag ein neues Adoptionsgesetz ohne Beratungspflicht für lesbische Frauen beschlossen hat, stimmte nun auch der Bundesrat am Freitag dem Gesetz zu. Es wird zum 1. April 2021 in Kraft treten.

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