Politik

Zwangsberatung für lesbische Eltern: Kritik an Adoptions-Gesetz

29. Mai 2020 fs
Bild: Mia Brucheisen

Am Donnerstag, den 28.05., wurde das „Adoptionshilfegesetz“ im Bundestag beschlossen. LGBTI*-Gruppen protestieren, denn das Gesetz führt eine Verschärfung für lesbische Paare ein, die gemeinsam Eltern eines Kindes sein wollen.

Weitere Hürden

Laut dem Gesetzesentwurf müssen Personen, die ein Kind adoptieren wollen, zukünftig eine verpflichtende „Beratung“ hinter sich bringen. Was für hetero Paare, die sich für eine gemeinsame Adoption entscheiden, vielleicht Sinn macht, ist für lesbische Paare nur eine unnötige weitere Hürde auf dem Weg zur gemeinsamen Elternschaft.

Wird ein Kind in eine Hetero-Ehe geboren, hat es automatisch zwei rechtliche Eltern. Der Ehemann wird automatisch als Vater des Kindes anerkannt – unabhängig davon, ob er der „biologische“ Vater ist. Für lesbische Paare gilt dies nicht: sie müssen erst den Weg einer „Stiefkindadoption“ gehen, damit beide Elternteile rechtlich anerkannt werden. Das heißt: die Mutter, die das Kind nicht geboren hat, muss dieses erst in einem langwierigen, mühsamen Prozess adoptieren.

In lesbischen Ursprungsfamilien mache die Beratung gar keinen Sinn, erklärte Constanze Körner vom Verein LesLeFam im SIEGESSÄULE-Kommentar. „Heterosexuelle Paare müssen schließlich auch nicht vor der Zeugung und rechtlichen Absicherung ihres Kindes (der ,Vaterschaftserklärung') ein verpflichtendes Beratungsgespräch führen.“

Im Februar hatte der Bundestag bereits ein Gesetz beschlossen, dass die Adoption eines Stiefkindes auch für unverheiratete Paare möglich macht. Allerdings geht auch diese Regelung nicht auf die besondere Situation lesbischer Eltern ein (SIEGESSÄULE berichtete).

Keine gleichen Rechte für Regenbogenfamilien

Dass lesbische und queere Eltern endlich gleichgestellt werden, dafür streiten LGBTI*-Verbände seit langem. Eine Petition des LSVD und des Kampagnenbündnis AllOut (SIEGESSÄULE berichtete) erreichte bereits fast 60.000 Unterschriften.

„Seit fast 20 Jahren gibt es in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft. Und die ,Ehe für alle' wurde vor über zwei Jahren eingeführt. Doch gleiche Rechte genießen Regenbogenfamilien noch immer nicht,“ heißt es in der Begründung zur Kampagne.

#Diskriminierung#Adoption#Adoptionshilfegesetz#Familie#Regenbogenfamilien#Stiefkindadoption#lesbisch

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