Aus Sexdates wurden Albträume: Sechs Jahre Jugendstrafe für 18-Jährigen
Erst im Juni wurde ein junger Mann verurteilt, weil er queere Männer über Grindr in eine Falle gelockt, ausgeraubt und gedemütigt hatte. Gestern, am 12. Oktober, fiel das Urteil gegen den 18-jährigen Nicusor-Adrian C. wegen einer weiteren Überfallserie: Sechs Jahre Haft nach Jugendstrafrecht
Verteidiger Valentin Babuska des Angeklagten Nicusor-Adrian C. wurde in seinem Schlussplädoyer deutlich: „Die Taten hatten eine homophobe Komponente, die ich auch widerlich finde. Es waren scheußliche Taten, auch weil sie sich so lange hinzogen.“ Gemeint waren sechs Fälle, in denen der 18 Jahre alte Angeklagte gemeinsam mit Mittätern schwule Männer in ihren Wohnungen aufsuchte, sie bespuckte, bedrohte, schlug, ausraubte, homophob beleidigte und teilweise bis zu drei Stunden gefangen hielt.
Trotzdem hielt der Verteidiger zwei Jahre Haft auf Bewährung für diese Taten für ausreichend. Das sah das Schöffengericht unter dem Vorsitzenden Richter Ralf Vogel anders. Wegen erpresserischen Menschenraubs, zum Teil besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verurteilte es den 18-jährigen Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu sechs Jahren Haft. Damit blieb es nur drei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte C. hatte alle sechs Taten gestanden. Über die App Grindr hatte er schwule Männer angeschrieben, um sie auszurauben. Dafür verabredete er sich mit den Geschädigten in deren Wohnungen. Doch kaum hatte er diese – meistens mit einem Mittäter, in einem Fall sogar mit vier weiteren Mittätern – betreten, forderte er Geld und Wertsachen. Anschließend ging er mit den erbeuteten EC-Karten zum Geldautomaten, während die Mittäter in der Wohnung warteten. Dort wurden die Opfer weiterhin homophob beleidigt und teilweise mit Messern bedroht.
Auch Popsänger Leopold sagte vor Gericht aus
Der Berliner Popsänger Leopold gehörte ebenfalls zu den Opfern der Gewaltserie (SIEGESSÄULE berichtete) und beschrieb vor Gericht sehr genau, welche Qualen er während der drei Stunden erleiden musste. Seine Aussage berührte die Zuhörer*innen. Zunächst habe er nichts geahnt: „Ich hatte nicht das Gefühl, dass mir Gefahr droht.“ Schließlich habe der Angeklagte ein normales Profil mit seinem echten Foto gehabt. „Ich habe mich sicher gefühlt als ich ihn im Treppenhaus gesehen habe und es die Person von den Bildern war.“ Dass der Täter noch einen Freund mitgebracht hatte, habe Leopold ebenfalls nicht verdächtig gefunden.
Doch bereits im Wohnungsflur wurde es bedrohlich. Sofort kam es zu einer Rangelei um Leopolds Handy, anschließend schlug ihn der Mittäter zweimal auf den Kopf. „Danach war ich eingeschüchtert, denn ich wusste nicht, was sie noch mit mir machen werden.“ Dass das Martyrium drei Stunden dauern sollte, ahnte er nicht. Als die Täter anhand von Fotos in der Wohnung mitbekamen, dass Leopold bekannt ist, nahmen sie ein Video auf, um sich mit der Tat zu brüsten. In der Aufnahme sagte einer der Täter locker: „Ich bin bei dem zuhause und habe ihn als Geisel.“
Leopold redete währenddessen auf sie ein: „Ich habe gehofft, dass sie Mitleid mit mir haben, damit sie mich nicht weiter schlagen.“ Während seiner Aussage im Gerichtssaal versagte Leopold die Stimme. Er rang mit den Tränen, berichtete aber weiter, wie er den Tätern Kaffee und Toast anbot und diese den Kaffee dankend annahmen. Es mag wie eine bizarre Situation erscheinen, dass ein Opfer für seine Peiniger Kaffee kocht. Das ist jedoch nicht ungewöhnlich und wird als „Fawn“ oder auf Deutsch als Beschwichtigungs- bzw. Anpassungsreaktion bezeichnet. Sie ist eine mögliche Reaktion auf traumatische Erlebnisse, neben den bekannteren Formen Fight (Kampf), Flight (Flucht) und Freeze (Erstarren).
Angeklagter galt als Intensivstraftäter
Während Leopolds Aussage gähnte der Angeklagte C. gelangweilt. Leopold berichtete, dass es ihn irritiert habe, von den Tätern einerseits „Schwuchtel“ genannt und als „eklig“ bezeichnet zu werden, während sich die Täter gleichzeitig danach erkundigten, „ob ich schon immer wusste, dass ich schwul bin.“ Leopold habe den Hass gespürt, aber auch ein starkes Interesse an dem Thema. „Ich wurde dargestellt, als ob ich unmenschlich sei, weil ich schwul bin.“ Anschließend fiel ein Satz im Gerichtssaal, der die Tragik der Situation zusammenfasste: „Es ging eigentlich nur um Sex“, sagte Leopold – und daraus wurde ein Albtraum.
„Es ging eigentlich nur um Sex“ – und daraus wurde ein Albtraum.
Der Richter begründete die Höhe des Urteils damit, dass alle Opfer neben den körperlichen Schmerzen und Wunden noch immer mit den psychischen Folgen zu kämpfen hätten. Ein anderer Geschädigter sei „gebrochen, habe seine Arbeit verloren und zu Drogen gegriffen, um das Erlebte zu bewältigen.“ Der Angeklagte hatte bereits mit 14 Jahren erste Überfälle und mit 15 Jahren einen Raub mit Körperverletzung verübt. Insgesamt sieben Jugendstrafen sind im Bundeszentralregister verzeichnet. Der Täter wurde bei der Polizei deshalb als Intensivstraftäter geführt.
Auch deswegen konnte er so schnell gefasst werden: Die Opfer hatten ihn in einer Täterkartei wiedererkannt. Für das Gericht stand fest, „dass die Serie innerhalb eines Monats (vom 9. Mai bis 5. Juni) mit sehr vielen gewichtigen Taten nicht zu bagatellisieren ist“ und hart bestraft werden müsse. Deshalb sei die Strafe sowohl aus pädagogischen Gründen als auch als „gerechter Schuldausgleich“ angemessen.
Victim-Blaming seitens der Verteidigung
Der Verteidiger hatte in seinem Schlussplädoyer noch versucht, den Opfern eine Mitschuld zu geben. „Spontane Sexdates sind ein Hochrisiko, das ist doch allen klar. Jungs einzuladen, die ich nicht kenne, ist mit einem Risiko verbunden.“ So sollte es aber nicht sein. Idealerweise sollte das einzige Risiko bei spontanen Sexdates darin bestehen, sich mit der Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten auseinandersetzen zu müssen.
Leopold hatte den Überfall kurz nach der Tat, am 19. Mai, in einem Video öffentlich gemacht. Vor Gericht kam nun heraus: Die Polizei ging zu diesem Zeitpunkt längst von einer Serie aus. Dennoch wurde die queere Community erst am 18. Juni offiziell gewarnt – als der Angeklagte bereits zwölf Tage in Haft saß (SIEGESSÄULE berichtete).
Ist es wirklich die Aufgabe traumatisierter Opfer, die Ermittlungsarbeit zu unterstützen und Warnungen zu übernehmen, während die Behörden schweigen?
Stattdessen hatte die Polizei Leopold aktiv dazu ermutigt, sein Video zu veröffentlichen, damit „es ihnen bei ihrer Arbeit hilft, bei der Suche nach den Tätern.“ Das hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack und wirft eine Frage auf: Ist es wirklich die Aufgabe traumatisierter Opfer, die Ermittlungsarbeit zu unterstützen und Warnungen zu übernehmen, während die Behörden schweigen?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Und die quälende Ungewissheit bleibt: Die Mittäter des 18-Jährigen sind nach wie vor auf freiem Fuß.
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