Fünf Jahre Haft nach Grindr-Überfällen

Gericht sieht „Tatserie mit außerordentlich schwerwiegenden Taten“

19. Juni 2026 Sascha Suden
Bild: Sascha Suden
Am 10. Juni begann der Prozess gegen den 20-Jährigen Daniel F.

Ausgeraubt, bedroht und gedemütigt: Über Wochen soll ein 20-Jähriger Männer über die Dating-Aupp Grindr in eine Falle gelockt haben. Das Landgericht Berlin verurteilte ihn nun zu fünf Jahren Jugendstrafe (SIEGESSÄULE berichtete). Das Gericht sah dabei auch homophobe Motive als mitprägend für die Taten an. SIEGESSÄULE-Autor Sascha Suden berichtet vom Tag der Urteilsverkündung

„Wenig reflektiert, wenig Empathie, keine günstige Sozialprognose“: Zu diesem Schluss kam die Jugendgerichtshilfe im Prozess gegen Daniel F. vor dem Landgericht Berlin. Eigentlich soll die Jugendgerichtshilfe jungen Straftäter*innen Perspektiven aufzeigen und Haft möglichst vermeiden. Während sie in ihrem schriftlichen Gutachten zunächst noch eine Bewährungsstrafe befürwortet hatte, änderte sie im Laufe des Verfahrens ihre Einschätzung. Aus ihrer Sicht seien „ambulante Maßnahmen nicht mehr ausreichend“.

Das Urteil fiel vergleichsweise schnell. Statt der angesetzten fünf Verhandlungstage benötigte die 13. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Frank Klamandt nur drei. Dank des Geständnisses des 20-jährigen Angeklagten konnte auf Gegenüberstellungen verzichtet werden.

Daniel F. war in sieben Fällen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. In seinem Schlusswort entschuldigte er sich bei den Betroffenen für das, was er ihnen „im Rausch unbewusst körperlich und psychisch angetan“ habe. „Ich hoffe, dass sie sich so schnell wie möglich erholen“. Als Erklärung für sein Verhalten führte er unter anderem seinen Kokainkonsum an. Das Gericht folgte dieser Darstellung jedoch nicht. „Eine Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit durch Drogenkonsum konnten wir nicht feststellen“, erklärte Richter Klamandt.

Anhaltspunkte für homophobes Tatmotiv

Das Gericht sah allerdings Anhaltspunkte für eine homophobe Motivation. Diese sei zwar nicht allein ausschlaggebend für die Taten gewesen, habe nach Auffassung der Kammer jedoch eine Rolle gespielt. Mehrere Geschädigte berichteten von homophoben Beleidigungen wie „Schwuchtel“ oder „Schwanzlutscher“. Ein Opfer sagte aus, der Angeklagte habe geäußert: „Ich hasse Schwule.“

Mehrere Betroffene schilderten vor Gericht, während der Überfälle Todesangst gehabt zu haben. Der Richter verwies zudem auf besonders demütigende Handlungen gegenüber den Opfern und erkannte auch sadistische Züge in dem „herabwürdigenden Verhalten“ des Angeklagten. Dazu zählte er unter anderem, dass er einem Opfer die Schuhe wegnahm und dessen Weste zerschnitt. Zudem wurde ein Video aufgenommen, in dem sich das Opfer als „Hurensohn“ und „Schwanzlutscher“ bezeichnen musste. Als weitere Steigerung musste ein Opfer sogar auf einem dort herumliegenden Vogelskelett kauen.

Die Kammer sprach von einer „Tatserie über sechs Wochen mit außerordentlich schwerwiegenden Taten“. Das Vorgehen sei dabei stets ähnlich gewesen: Über Grindr suchte Daniel F. seine „Zufallsopfer“. Der Richter hob hervor, dass der Account „nach einem seriösen Profil aussah“. Das Foto hatte der Angeklagte aus dem Internet übernommen. Unter dem Vorwand eines Sextreffens in einer Wohnung wurden die Opfer in den 14. Stock eines Hochhauses in Neukölln gelockt. Dort warteten Daniel F. und sein Komplize bereits mit Schusswaffe und Messer im Treppenhaus. Sie nahmen den Opfern Bargeld ab und überwiesen von deren Handys Geld auf das PayPal-Konto des Vaters des Angeklagten. Die Beute belief sich insgesamt auf rund 7.500 Euro.

Bei der Strafzumessung verwies Richter Klamandt auf die erhebliche Planung und Organisation der Delikte. Diese „geplanten Taten, die mit hohem Aufwand betrieben wurden, einen hohen Organisationsgrad aufwiesen, sich gegen Erwachsene richteten und sich über einen längeren Zeitraum hinzogen“, hätten bei den „Opfern eine Drucksituation erzeugt, unter der sie noch immer leiden“, begründete der Richter das Urteil. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass Jugendstrafrecht anzuwenden war, der Angeklagte nicht vorbestraft war, die Taten gestand und die weiteren viert Tatbeteiligten benannte.

„Es ist nachvollziehbar, wenn ich eine längere Haftstrafe bekomme.“

In seinem letzten Wort erklärte Daniel F.: „Es ist nachvollziehbar, wenn ich eine längere Haftstrafe bekomme.“ Das Gericht verurteilte ihn schließlich zu fünf Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Ein weiterer Betroffener

Für viele Betroffene dürfte das Verfahren damit jedoch noch nicht abgeschlossen sein. Gegen den mutmaßlichen zweiten Haupttäter wird weiterhin ermittelt. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass die Zahl der Geschädigten höher sein könnte als bislang bekannt. Nach Angaben des Berliner Queerbeauftragten Alfonso Pantisano hat sich inzwischen ein weiterer Betroffener gemeldet. Deshalb hat Pantisano einen Aufruf gestartet, dass sich weitere Opfer bei ihm oder dem LGBTIQ*-Ansprechpartner der Staatsanwaltschaft Marc-Alexander Liebig unter 030 – 9014 2706 melden und unbedingt Anzeige erstatten sollen.

Folge uns auf Instagram

#Gericht#Gewalt#Grindr#Grindr-Date#Landgericht Berlin#Prozess#Raubdelikte#Urteilsverkündung

Das Siegessäule Logo
Das Branchenbuch mit Haltung
Queer. Divers. Überzeugend.