Prozessbeginn

Grindr-Dates als Falle: Angeklagter gesteht Überfälle auf schwule Männer

10. Juni 2026 Sascha Suden
Bild: Sascha Suden
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, über Grindr Männer zu Treffen gelockt zu haben, um sie auszurauben

Der 20-jährige Daniel F. soll über die Dating-App Grindr gezielt schwule Männer zu Treffen gelockt haben, um sie anschließend auszurauben. Im Zuge dessen bedrohte, schlug und demütigte er einige der Opfer. Vor dem Landgericht Berlin hat er die Taten eingeräumt. SIEGESSÄULE-Autor Sascha Suden berichtet vom ersten Prozesstag

Es war so einfach, ob nachmittags oder nachts, wenn er gerade Lust hatte und Geld brauchte: Chatten bei Grindr, schnelles Treffen in Hochhäusern. Dem Date verging bei der Begegnung aber schnell die Lust, denn Daniel F. suchte keinen Sex, sondern Opfer, und er fand viele. Allein wegen sieben Straftaten ist er nun vor dem Landgericht Berlin wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Verübt wurden die Taten zwischen November und Dezember 2025. Er gab alle sieben Taten zu und räumte vor Gericht eine achte Tat ein, die jedoch nicht Bestandteil des Prozesses ist. Seine Beute: rund 7500 Euro durch Bargeld und den Verkauf des Diebesguts.

Ohne besondere Anteilnahme schilderte der 20-Jährige beim Prozessauftakt, wie er und sein Mittäter vorgingen. Immer nach demselben Muster: Er legte sich auf der Dating-Plattform Grindr ein Fake-Profil mit einem ansprechenden, von Google geklauten Foto an, chattete kurz und wollte sich sofort treffen. Vorher vergewisserte er sich, dass seine Opfer PayPal haben. Ohne PayPal blockte er sie sofort. Er lockte sie in Hochhäuser in Neukölln, „die keine Aufmerksamkeit erregen, dort interessiert es die Nachbarn nicht, was passiert“, gab er zu Protokoll.

„Ich dachte, ich verprügel ihn einfach“

Bis in den 14. Stock lockte er sie in seine vermeintliche Wohnung, um ihnen dann bereits im Hausflur oder auf Balkonen gemeinsam mit seinem Mittäter aufzulauern, der Sturmmaske, Handschuhe sowie Schusswaffe und Messer trug. Dort bedrohten sie die Männer, nahmen ihnen die Handys ab, erfragten die Passwörter und transferierten Geld auf das PayPal-Konto seines Vaters. Die meisten folgten sofort den Anweisungen, nachdem „wir ihnen zeigen mussten, dass die Lage ernst ist“. Bei vier Opfern reichte das martialische Auftreten nicht aus, dort kam es zu Gewalt, Faustschlägen, Fußtritten und weiteren Demütigungen.

Besonders traf das einen Geschädigten, der sich anfangs weigerte, seine Passwörter zu verraten. Deshalb musste er sich selbst als „Hurensohn, Schwuchtel und Schwanzlutscher“ beschimpfen, während er mit einem Handy aufgenommen wurde. Die Begründung des Angeklagten: „Sein Äußeres und seine Äußerungen haben mich aufgeregt. Ich dachte, ich verprügel ihn einfach.“ Aufgeregt habe ihn auch, dass das Opfer „trödelte und zögerte, das Geld zu überweisen“.

Warum ausschließlich Homosexuelle?

Das letzte Opfer des Angeklagten wurde mit einem toten Vogel gedemütigt. Dieser lag dort wohl zufällig herum, und das Opfer wurde gezwungen, ihn in den Mund zu nehmen. „Zufallsopfer“ nennt Daniel F. die Männer, die auf ein Date hofften und in seine Falle gingen. Und warum ausschließlich Homosexuelle, wollte der Richter Frank Klamandt wissen. „Ich habe nichts gegen Homosexuelle, jeder soll leben, wie er will“, so der Angeklagte. Doch für ihn schienen sie leichte Opfer zu sein. Eines durften sie allerdings nicht sein: aus der arabischen oder türkischen Community. „Die Arabischen und Türkischen ließen wir in Ruhe, denn da war mit Gegenwehr zu rechnen. Die haben wir vorher immer aussortiert.“

Angeblich fanden alle Überfälle unter Koks- und Alkoholeinfluss statt. „Dumm bin ich nicht“, meinte er auf die Frage des Richters, warum er das PayPal-Konto seines Vaters genutzt habe, und fügte hinzu: „Ohne Koks wäre das nicht passiert, weil ich gewusst hätte, dass man es verfolgen kann.“ Darauf ist auch der schnelle Fahndungserfolg der Polizei zurückzuführen. Seit Januar sitzt Daniel F. in Untersuchungshaft. Ihm droht wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf bis zu 15 Jahren. Fortsetzung am kommenden Freitag, insgesamt sind fünf Verhandlungstage angesetzt.

Mittlerweile meldeten sich wohl weitere vermeintliche Opfer beim Queerbeauftragten Alfonso Pantisano. Deshalb hat Pantisano dazu aufgerufen, dass sich weitere Geschädigte bei ihm oder beim LGBTQIA*-Ansprechpartner der Staatsanwaltschaft, Marc-Alexander Liebig, unter 030 – 9014 2706 melden mögen.

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